Dazu musst Du das lesen, was Du unterschreibst. Prinzipiell unterschreibst Du in den Standartverträgen der KV die ABSICHT, den FA für AM zu machen und als Vertragsarzt tätig zu werden. Wenn Du früher als nach 3 Monaten gehst, der Abschnitt somit nicht förderungsfähig ist, gibt es, zumindest in meinem KV-Bereich regelmäßig Rückforderungen.
Es ist aber so, dass der Vertragspartner der KV der Weiterbilder ist, nciht Du. Somit erstreckt sich die Rückzahlungsverpflichtung der KV auf ihn, solange er nicht im Innenverhältnis eine Rückforderung von Dir vertraglich festhält. Sowas würde ich auf keinen Fall unterschreiben! Arbeitsrechtlich ist das ganze auch kaum haltbar, da Du damit (=nach Rückforderung) ja noch nicht mal Mindestlohn erhalten hättest.
Ob eine Rückforderung nach Ablegen der FA-Prüfung erfolgt, wage ich zu bezweifeln.