Ließe sich die Universitätsverwaltung denn darauf ein beides als reguläre Beschäftigung abzurechnen, eine auf I und eine auf VI? Dürfte bei den Abgaben bei der Lohnhöhe sogar billiger sein...
Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes betreffen - Gott sei Dank - nur Arbeitnehmer. Ich bin garantiert nicht der Einzige, der ein massives Finanzierungsproblem gehabt hätte, wenn Blockpraktika, Famulaturen oder das PJ zur Arbeitszeit gezählt hätten. Ohne die Nachtdienste parallel zum PJ wäre meine Finanzierung niemals aufgegangen und damit stand ich bei Weitem nicht alleine...