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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Im Rahmen eines Sanitätsdienstes bei einer HiOrg suchte uns ein minderjähriger Patient mit einem Bienenstich am Oberarm zusammen mit einem Angehörigen auf. Der Bienenstich wurde normal behandelt, aber der komplette Unterarm war total vernarbt. Man konnte sogar das Wort "Stop" auf dem arm lesen.....
    Ich habe den Patienten nicht darauf angesprochen, weil ich keine Ausbildung oder Erfahrung im psychischen Bereich habe. Außerdem wollte ich eine "abschreckende Wirkung" gegenüber Rettungskräften vermeiden.

    Dieser Vorfall lässt mich nicht mehr wirklich los. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich in der Pflicht gewesen bin (evtl sogar immer noch bin) z.B. das Jugendamt hinzuzuziehen. Zum einen darf ich ja nicht wirklich darüber reden, aber gar nichts zu tun fühlt sich auch falsch an.



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    197
    Ich hab sowas immer angesprochen- besonders natürlich, wenn die Ritzspuren frisch waren.
    Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung darfst/ sollst du deine Schweigepflicht brechen (also zum Beispiel bei akuten Suizidgedanken).
    Du hättest natürlich auch den Angehörigen fragen können, ob der Patient die Sache schon mal in Angriff genommen hat.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Wenn man nicht mehr weiter weiss- jemanden fragen, der sich damit auskennt. Das wäre im Rahmen so eines Sanitätsdienstes z.B. der Schichtleiter/Gruppenführer etc. Oder wenn es dringlich ist und kein anderer da ist- Leitstelle fragen.
    Wenn es nicht soo dringlich ist (wie z.B. in diesem Fall- das scheint ja kein akutes Problem zu sein) hat man zur Not die Patientendaten und kann nach der Schicht jemanden fragen.

    wenn man so gar keine Ahung von diesen Krankheitsbildern hat, bietet es sich an, dass jemand mit höherer Qualifikation mit dem Patienten und den Angehörigen spricht.

    Eine Frage ist immer: Ist das ein aktues Problem, was JETZT angegangen werden muss oder nicht. Frische unversorgte Wunde z.B.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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