hey, mich würds mega interessieren wie du weiter verfahren bist, habe genau die selbe Frage, studiere auch in IBK.
LG asz
hey, mich würds mega interessieren wie du weiter verfahren bist, habe genau die selbe Frage, studiere auch in IBK.
LG asz
Hallo zusammen,
gibt es dazu neue Erkenntnisse? Kann man den österreichischen Dr. univ. irgendwie schnell ins Dr. med. konvertieren, ohne dafür 3 Jahre promovieren zu müssen?
BR
Hier werden alle ausländischen Kollegen, auch ein Österreicher, pauschal als "Dr." bezeichnet; da fragt man sich wirklich, warum man aufwändig promoviert hat. Natürlich ist das nicht zulässig, aber die Klinik interessiert das nicht, und wo kein Kläger da kein Richter. Und als Mitarbeiter kann man ja auch nicht den eigenen Arbeitgeber verklagen, selbst wenn man theoretisch Recht hat. Wüsste auch gar nicht an wen man sich da wenden sollte oder könnte - Gewerbeaufsichtsamt? Ärztekammer? Würden die anonymen "Hinweisen" überhaupt nachgehen?
Der mit dem österreichischen Abschluss ist ja auch Dr.
Aber eben Dr. med. univ. und nicht Dr. med.
Da hättest du also auch theoretisch eben nicht Recht