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Wann eine stationäre Therapie indiziert ist, ist ja auch nochmal etwas anderes als eine Einweisung auf die geschützte Station. Auch wenn die Patientin sich theoretisch freiwillig dorthin einweisen lassen kann, suggeriert die Antwort meines Erachtens eine Zwangsmaßnahme über einen Paragraphen, dazumal die Patientin keine Krankheitseinsicht zeigt. Und das ist hier für mein Empfinden deutlich überzogen. Dazu ist die Patientin mit 19 Jahren volljährig und nicht akut selbstgefährend.