Ich habe mich an einer Uni erkundigt, was ich leisten (z.B. an einem ihrer Institute studieren) müsste, um für eine positive Beruteilung (Gutachten) für "wissenschaftliche Gründe" in Frage zu kommen. Von einer sehr netten Person, die dort selber begutachtet, bekam ich folgendes zu hören: "bis sie damit fertig wären, ist das ganze Verfahren unter Umständen schon Schnee von gestern!" Im weiteren Gespräch war der Tenor:
- Die besondere Zweitstudienquote gibt es ja nur, weil sonst (nahezu alle) Zweitstudenten, wenn sie sich über das Erstverfahren bewerben dürften, quasi sofort über die Wartezeitquote reinkommen würden.
- Nach Wegfall der Wartezeitquote gibt es dazu eigentlich keine Notwendigkeit mehr
- Statt Abinote soll dann die Schnittnote des Erststudiums gelten. Diplom und Master voll; FH >6Sem. und 210 ECTS Bachelor eine halbe Note Abzug; FH 6 Sem. und 180 ECTS Bachelor eine Note Abzug.
- Über diese Noten wäre die Zweitstudentenquote sogar kleiner als bisher!
- Die bisherigen "wissenschaftlichen Gründe" können Unis über eigene Sonderregelungen im AdH heranholen
Mich würde es freuen, aber leider ist noch nichtmal die Umwandlung der Wartezeitquote ganz klar und für das oben gesagte gibt es bislang wohl nur eine Tischvorlage beim letzten Treffen der Kultusminister und es wurde noch nicht diskutiert.
Der ein oder andere von euch hat ja sicherlich, in letzter Zeit, mit hochschulstart.de telefoniert. Haben die da schon was durchblicken lassen?
Gruß, Ecki