Warum zählt bislang das Abi? Nach Erreichen der Punktzahl, wird doch auch bisher mit der Note des Erststudiums in der Ortsverteilung entschieden (also in der Wartesemesterortsverteilung) ? Das hat mir hss mal so gesagt.
Warum zählt bislang das Abi? Nach Erreichen der Punktzahl, wird doch auch bisher mit der Note des Erststudiums in der Ortsverteilung entschieden (also in der Wartesemesterortsverteilung) ? Das hat mir hss mal so gesagt.
Manchmal guckt man auf den Text (inzwischen zwei) und kann es nicht glauben!
Die Regelung, dass Zeit zwischen dem ersten und zweiten Studium keine Wartesemester sind, ist doch gerade aus dem Staatsvertrag mit der Zweitstudienregelung. Wenn es die Zweitstudienregelung nicht gäbe, wären diese Zeiten Wartesemester! Man kann doch nicht argumentieren, dass etwas sowieso so wäre (bzw. nicht wäre), wenn genau das Bestehen, oder der Wegfall, einer Regelung dazu führen, ob es so ist, oder nicht so ist.
Gruß, Ecki
PS: Richtig ist aber, dass studierte Semester keine Wartesemester sind. Das gillt aber auch für Abbrecher, die nicht unter die Zweitstudienregelung fallen und sich als Erststudenten für ein andere Studium bewerben. Das hat also mit der Zweitstudienregelung ABSOLUT NICHTS ZU TUN!
Kann hier vielleicht jemand klarstellen,ob das Abitur auch beim Zweitstudium über die Ortsverteilung entscheidet?
Auf den Infoblättern von hss ists etwas ungenau. Auf Nachfrage wurde mir mal gesagt, es sei die Endnote des Erststudiums. Hoffe,dass war richtig.
"Gelten für mehrere Bewerber die gleichen sozialen Kriterien und kann nur einem Teil von ihnen an dem Studienort ein Studienplatz zugewiesen werden, entscheidet zunächst das Prüfungsergebnis (Gesamtnote) des Erststudiums und schließlich das Los über die endgültige Rangfolge."
Siehe S. 4 von https://zv.hochschulstart.de/fileadm...aetter/m08.pdf