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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    22.09.2001
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    22
    Ich würde mich freuen, wenn du mir die Adresse von deinem Anwalt geben könntest. Ich wäre dir sehr dankbar.


    MfG
    mumu



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  2. #7
    Guest
    Guten morgen!

    Die Adresse kannst Du gerne haben,allerdings ist es eine Anwältin aus Münster;es wäre für Dich vielleicht besser (sofern Du nicht in der Ecke wohnst),einen Anwalt bei Dir in der Nähe zu suchen,weil man manchmal auch persönlich dahin muß.

    Die Anwältin heißt Frau Düsing,Tel.:0251-524071

    Viele Grüße



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    22.09.2001
    Beiträge
    22
    Danke!
    Doch mit meiner 2,2 versuche ich es zum Sommer Semester noch einmal,ich das ich dann bessere Chancen habe.Trotzdem vielen Dank mann hört von sich .

    MfG
    MUMU



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  4. #9
    Guest
    Original geschrieben von Unregistered
    Das kommt ganz darauf an,wieviele Unis Du einklagst.
    Ich hatte so ca. 15 Unis angegeben,wobei ich dann in Berlin (FU) die Klage gewonnen hab und mich dort dann eigeschrieben habe. Im nachhinein hätte ich aber auch noch Greifswald,Düsseldorf oder Berlin HU haben können,aber da hatte ich mich schon eingeschrieben.
    Die Kosten liegen je nach dem,wieviele Unis Du einklagst so um die 10.000 DM.

    Das hört sich zwar alles sehr happig an,aber wenn Du Dir sicher bist,daß Du dieses Studium willst,und Du in nächster Zeit keinen Platz bekommst,dann mach das (sofern Du die finanziellen Möglichkeiten hast)!

    Viel Erfolg!
    Leute!
    Eine Alternative bietet auch das Studium im Ausland, z.B die Niederlande ect., vermutlich bekommt Ihr dort ein Praxisrelevants Studium geboten!
    Ich würde e mir wirklich stark überlegen nochmals hier in der BRD Medizin zu studieren (hab grad mein 3 Stex gemacht).
    Viel Erfolg
    Tom



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  5. #10
    Guest
    du brauchst nicht unbedingt einen anwalt und es muss dich auch nicht teuer kommen...so liefs bei mir:

    1. antrag bei der zvs stellen
    2. bei ablehnung gehst du zum studentensekretariat deiner uni und stellst antrag auf "studienplatz ausserhalb der kapazität" (im endeffekt beruht deine klage nämlich darauf, dass die uni nicht soviel studenten aufnimmt, wie nur irgendmöglich, wozu sie verpflichtet ist, wobei nicht du, sondern die uni später in der beweispflicht ist...ES GIBT NÄMLICH KEINEN STUDIENPLATZ,DEN DIE ZVS EFFEKTIV NICHT VERGIBT)
    3. darauf folgt meisst eine ablehnung. mit dieser ablehnung und deiner zvs ablehnung gehst du zum verwalltungsgericht und stellst antrag auf einstweillige verfügung zur zulassung auf einen studienplatz...keine angst, die ham da vorgedruckte formulare und helfen dir beim ausfüllen...der spass kostet dann ca. 60dm...erkundige dich vorher, ob deine uni anwälte für den entsprechenden studienbereich beschäftigt. wenn nein sollte kurz nach der klage, ein angebot zum vergleich folgen. d.h. die uni bietet dir einen studienplatz an, wenn du von der klage absiehst. und fertig ist mit kosten von um die 60 mark. tatahhh

    gruss [email protected]



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