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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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  2. #7
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ich habe mir bisher keine Gedanken drum gemacht, sollte ich wahrscheinlich. Wie handhaben das denn andere angestellte FÄ in der Praxis? Sehe die Kosten da eigentlich nicht bei mir.



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Ich hatte mal was über Refinanzierung über die Krankenkassen im Rahmen der Abrechnung gehört. Hätte das so verstanden, dass der Arbeitgeber die Kosten quasi zurückbekommt.



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  4. #9
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Der eHBA ist letztendlich auf Wunsch der GKV eingeführt worden (deswegen beteiligt sich die GKV für die "Anfixungsphase" auch) und wird letztendlich zur Folge haben, daß für jegliche Tätigkeit, die der AG mit der KV oder GKV abrechnen will, ein solcher erforderlich sein wird. Ich sehe da mittelfristig neben AU und Rezepten auch stationäre Arztbriefe dazugehörig und somit wird es zumindest für WBA, die Dienst machen, auch erforderlich.
    Somit sollte das eigentlich der AG übernehmen, aber wie auch beim Thema Strahlenschutz fühlt sich da sicher nicht jede Klinik in der Pflicht.

    Nicht erforderlich sein wird der eHBA, um sich selbst oder Angehörigen Privatrezepte auszustellen. Oder für Tätigkeiten außerhalb der GKV. Als netter Nebeneffekt wird dann auch gleich die Selbstmedikation "auf Kasse" für ÄrztInnen unterbunden, wie es ja bisweilen noch möglich ist.

    Als FA in der KV-Praxis ist das in Bälde obligat und da hängt es wohl auch vom goodwill des AG ab. Ohne eHBA hat man per Definition dann auch keine persönliche Voraussetzung mehr, um als Kassenarzt arbeiten zu dürfen und dann wäre der Arbeitsvertrag auch hinfällig.

    Die Kristallkugel sagt mir übrigens, daß, nachdem der eHBA erst mal flächendeckend verbreitet ist und die GKV keine Zuschüsse mehr überweist, noch vielviel teurer wird. Schließlich haben "die Ärzte" ja genug Geld und gewehrt hat sich auch keiner, gelle? Auf den Thread dazu, den ich dazu vor drei Jahren hier im Forum eröffnet hatte, hat noch nicht mal jemand geantwortet.

    Was das Preis/Leistungsverhältnis angeht, bitte einfach mit den Kosten und der Gültigkeitsdauer eines Reisepass vergleichen.

    Vom Marburger Bund würde ich mir übrigens keine echte Hilfe erwarten, der aktuelle MB-Vorstand bekleidet in Personalunion und "Schnittchenesser"- Ämterhäufung zu 100% (!) Vorstandvorsitzenden, Vize- oder zumindest Vorstandstatus in den Länder-ÄK, die letztendlich für den eHBA verantwortlich sind, diesen mal eben so eingeführt haben und auch daran verdienen dürfen.
    Geändert von tarumo (06.11.2020 um 21:11 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Wenn eure Praxis am TI konnektor hängt (wovon ich ausgehe, weil ihr sonst pro Quartal mit 1% Umsatzabzug bestraft werdet), ist der eHBA quasi über den Konnektor schon mit dabei. Frag mal euren Technik Menschen.



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