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die zulässige Befristungsdauer verlängert sich in dem Umfang, in dem Zeiten einer befristeten Beschäftigung nach Satz 1 und Promotionszeiten ohne Beschäftigung nach Satz 1 zusammen weniger als sechs Jahre betragen haben.
Daraus schließe ich: schneller als 6 Jahre promoviert, restliche Zeit hinten dran hängen (ergo 9+x). Oder verstehe ich da was falsch?
Die nach den Sätzen 1 und 2 insgesamt zulässige Befristungsdauer verlängert sich bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind.
Quelle § 2 WissZeitVG
Wie gesagt, mein Vertrag wird rechtsgültig sein, darum geht es mir auch gar nicht und es besorgt mich auch nicht. Bei uns wird auch entfristet, wenn es dann endlich sein muss und die Zeiten ausgeschöpft sind (und man vorher nicht gegangen ist). Nichtsdestotrotz sind manche Dinge ja trotzdem interessant zu wissen, falls sich etwas heraus stellt, wovon man vorher nicht ausgegangen ist. Liegt eine unwirksame Befristung vor, gilt man in der Rechtsprechung eben normalerweise als entfristet.
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Von der Verwaltung kenne ich es so, dass 9 Jahre gelten, das muss jedoch nix heißen. Müsste aber ehrlich gesagt nochmal nachfragen bei einem Juristen. Für mich ist der Satz nicht eindeutig formuliert.
Daraus schließe ich: schneller als 6 Jahre promoviert, restliche Zeit hinten dran hängen (ergo 9+x). Oder verstehe ich da was falsch?
Yo dann, Betreuung von Kinder anstreben möglichst viele, wenn das Mal kein Grund ist eine Familie zu gründen. Arbeit an der Uniklinik. Wirklich eine nette Idee der Gesetzgeber in DE. Hätte ich nicht gedacht.
Wieso sein muss? Entfristet ist deutlich besser.
Ja da hast du Recht.