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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Erstmal grundsätzlich werden die Regelungen wie ein Pflegepraktikum auszusehen hat von den entsprechenden LPAs gemacht und nicht von den Unis - entsprechend sind auch die LPAs und nicht die Unis die entscheidenden Instanzen.

    Zum konkreten Fall:
    Soweit ich weiß (und meine Kenntnisse bezihen sich in erster Linie auf Ba-Wü - ich denke aber, daß das in anderen Bundesländern relativ ähnlich sein wird) kann man das Pflegepraktikum nach neuer AO in bis zu 3 Teile à mindestens 30 Tage splitten.

    43 und 47 Tage sollten also kein Problem sein (wobei ich grundsätzlich ca. 3 Tage in der Summe mehr machen würde um falls man sich irgendwo verrechnet hat auf der sicheren Seite zu sein und dann nicht wegen eines fehlenden Tages nochmal einen Block à 30 Tage nachmachen zu müssen und wenn möglich noch in den Semesterferien vor dem Physikum.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  2. #7
    Gold Mitglied Avatar von Felicitas
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    Also Nachtdienste MUSST Du auf gar keinen Fall machen, in der Regel arbeitest Du auch nur an den Wochentagen und hast am Wochenende und an den Feiertagen frei. Wenn Du ein FSJ machst sind Nachtdienste sogar verboten.



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  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von medstud03
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    Also ich hab sogar eine Woche durchgehend Nachtdienste während meines Praktikums gemacht. Und dass man in der Regel an Wochenenden frei hat, kann ich auch nicht bestätigen. Sorry, so wars zumindest bei mir.



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  4. #9
    Premium Mitglied
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    Also, das hängt wirklich stark vom jeweiligen Krankenhaus, der Personalsituation und nicht zuletzt auch von einem selber ab. Denn es ist immer die Frage, wie nützlich man im Stationsalltag ist. Wenn man mal den Bogen raushat, wie man eine Oma duscht ohne das Stationsbad unter Wasser zu setzen und vielleicht auch weniger als einen Vormittag dafür braucht, wird man mit Sicherheit vielseitiger eingesetzt.
    Üblich war bei mir der Frühdienst, irgendwann wurde ich aber auch gefragt, ob ich mal eine knapp besetzte Wochenendschicht verstärken wollte o.ä., was ja auch nicht das allerschlimmste ist, weil es am WE im allgemeinen auf den Stationen relaxter zugeht, die Schwestern oftmals mehr Zeit haben zum erklären und man dafür einen Wochentag frei hat... ist doch auch nicht verkehrt, wenn alle anderen arbeiten müssen und man ausschlafen kann.



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  5. #10
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Original geschrieben von Rico
    Soweit ich weiß (und meine Kenntnisse bezihen sich in erster Linie auf Ba-Wü - ich denke aber, daß das in anderen Bundesländern relativ ähnlich sein wird) kann man das Pflegepraktikum nach neuer AO in bis zu 3 Teile à mindestens 30 Tage splitten.

    43 und 47 Tage sollten also kein Problem sein ...
    Tja, Rico, ich würde dir eigentlich gerne Recht geben, kann es aber nicht. Wie bereits im FAQ-Thread geschrieben: Zumindest in NRW werden ENTWEDER 90 ODER 3*30 Tage anerkannt. Bei den gegebenen 43 und 47 Tagen wären es also nur 2*30 Tage=60 Tage. Ich selbst halte diese Regelung für hochgradigem bürokratischen Unsinn (und denke auch nicht, dass die Intention des Gesetzestextes so war, aber dumemrweise ist das eben zumindest in NRW so ausgelegt worden; in weitern Bundesländern ist das zumindest sehr wahrscheinlich; daher NACHFRAGEN! beim ZUSTÄNDIGEN LPA! NIRGENDWO anders! (als ich das unserem Studiendekanat gesagt habe, hat man mir dort ob der Schwachsinnigkeit dieser Regelung erst nicht glauben wollen, bis man es letztlich vom LPA bestätigt bekam).

    Ich muss ehrlich sagen, dass ich befürchte, das trotz Bemühungen., das nach aussen zu tragen, an der einen oder anderen Fakultät auf einmal SEHR viele Leute vor ihrem neuen ersten Stex (alt: Physikum) stehen und aufgrund dieses Schwachsinns nicht zugelassen werden.

    Gruß,
    Sebastian



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