Erstmal grundsätzlich werden die Regelungen wie ein Pflegepraktikum auszusehen hat von den entsprechenden LPAs gemacht und nicht von den Unis - entsprechend sind auch die LPAs und nicht die Unis die entscheidenden Instanzen.
Zum konkreten Fall:
Soweit ich weiß (und meine Kenntnisse bezihen sich in erster Linie auf Ba-Wü - ich denke aber, daß das in anderen Bundesländern relativ ähnlich sein wird) kann man das Pflegepraktikum nach neuer AO in bis zu 3 Teile à mindestens 30 Tage splitten.
43 und 47 Tage sollten also kein Problem sein (wobei ich grundsätzlich ca. 3 Tage in der Summe mehr machen würde um falls man sich irgendwo verrechnet hat auf der sicheren Seite zu sein und dann nicht wegen eines fehlenden Tages nochmal einen Block à 30 Tage nachmachen zu müssen und wenn möglich noch in den Semesterferien vor dem Physikum.