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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Also, auch wenn man sein Praktikum nur unterbricht, muss man dann auch darauf achten, dass die unterbrechung nach 30 Tagen ist?
    Also auch wenn man 90 Tage macht und irgendwann sagen wir für zwei wochen unterbricht und das nicht nach 30 oder 60 Tagen war hat es nicht gereicht?

    Ich weiß, dass habe ich jetzt nicht gut dargestellt aber ich hoffe ihr wisst was ich meine


    Bin etwas verzweifelt, diese doofe Regelung bringt meine ganze Planung durcheinander!

    Aileen



  2. #12
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Frag doch erstmal bei Deinem zuständigen LPA nach, wie die es denn jetzt haben wollen.

    Und falls die wirklich nur Blöcke à 30 Tage wollen (was ich für den bürokratischten Unsinn seit Erfindung unserer Studienordnung halte ), dann kannst Du ja immer noch zu dem Krankenhaus gehen an dem Du das Pflegepraktikum gemacht hast, denen das erklären und sie lieb bitten, Dir doch einfach das entsprechend zu bescheinigen.

    Also beispielsweise:
    Du machst
    47 Tage im März/April und 43 Tage im Juli/August = 90 Tage

    das KH bescheinigt Dir
    60 Tage im März/April und 30 Tage im Juli = 90 Tage

    Und alle sind glücklich.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    hallo zusammen!
    ich spreche nur für nrw... und dort gilt folgendes: bei 90 tagen darf das praktikum in 3 teile gesplittet werden...

    also leute, ich habe ja einen schock bekommen... jemand meinte auch in nrw würden unterbrechungen nur glatt, sprich 30 tage, 60 tage anerkannt werden...diese aussage ist für NRW nicht korrekt!!!!!! denn ich habe wegen krankheit nach 19 tagen gesplittet....

    vor mir liegen die unterlagen des landesprüfungsamts für medizin und pharmazie... und dort heißt es

    "Im Falle einer Unterbrechung sind zusammenhängende Mindestzeiträume von 14 Kalendertagen einzuhalten."

    ich denke damit ist es für nrw klar!!! kalendertage wohlgemerkt, nicht arbeitstage...

    ich hoffe den anderen damit weitergeholfen zu haben... und eine freundliche bitte noch: ich denke mit rein spekulativen äußerungen ist wirklich keinem geholfen. im gegenteil: sie lösen in der regel panik aus, unsicherheit... deshalb: wenn jemand auf eine frage antwortet, so soll er verlässliche quellen besitzen... natürlich entstehen missverständnisse&es ist ja normal... aber immer daran denken, dass man anderen doch mit genauen infos weiterhelfen möchte... in diesem sinne, viel erfolg bei euren praktika.



  4. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von Finchen
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    Hi!

    Also ich hab in Hessen mein Pflegepraktikum gemacht und hatte das Glück dass die von der Pflegedienstleitung wirklich Ahnung hatten.
    Als ich mit dem Praktiukum anfing wurde es nämlich gerade von 2 auf 3 Monate verlängert....

    Ich hab mein Praktikum in 3 Teilen gemacht, jeweils 30 Tage.
    Hatte dazwischen dann immer so 1 oder 2 Wochen frei.

    Liebe Grüße, Finchen



  5. #15
    Platin Mitglied Avatar von SynC
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    Also, hier hat es noch niemand richtig klar für NRW gesagt, also nochmal die Frage:
    Bei 90 Tagen die man machen muss werden nur die Arbeitstage (an denen man im Krankenhaus gearbeitet hat) oder auch die ZUGEHÖRIGEN freien Tage gezählt?
    Wäre jetzt ziemlich wichtig, weil mit den zugehörigen freien Tagen wäre man ja viel schneller fertig!

    mfG Jonas



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