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Ist denn hier nicht eher A die gesuchte Antwort?
Auf Amboss steht dazu:
Alter zwischen dem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Eine rechtswirksame Einwilligung ist möglich, wenn von Seiten des Arztes folgendes berücksichtigt wird
Art und Schwere des konkreten Eingriffs machen ein zeitnahes Handeln notwendig
oder
Es kann von einer Einsichts- und Urteilsfähigkeit des minderjährigen Patienten zur sachgemäßen Bewertung ausgegangen werden
in Antwort A steht, dass eine stationäre Aufnahme auch ohne Einverständnis der Eltern erfolgen KANN. Und ja, das KANN sie definitiv, unter der Bedingung, dass Lara als einsichts- und urteilsfähig eingestuft wird.
Anfechten? Was meint ihr?