Ok. Dann lass uns mal die Sachlage zusammenfassen:
Du bist Pflichtmitglied in der Ärztekammer und Pflichtmitglied im Versorgungswerk.
Beides hast du drei Jahre lang nicht beachtet.
Jetzt (!) hast du die Anmeldung nachgeholt und sollst deine Beiträge nachzahlen.
Wo ist das Problem? Es ist doch deine Pflicht, dich selbständig über deine Pflichten zu informieren.
Nicht die Aufgabe der Personalverwaltung, nicht die Aufgabe des Versorgungswerkes und auch nicht die Aufgabe der DRV. Klar, wäre schön gewesen, wenn man dir damals eindringlicher die Sachlage erklärt hätte. Hat man aber nicht
.
Am Ende bist du immer selbst für dich verantwortlich. Ist mit der Bürokratie halt auch nicht anders, als sonst im Leben.