Beispielargumentation: bei dieser Frage wurden letztlich 2 Antworten vom IMPP als korrekt angesehen
1) Frage: A 21/B 43
2) Art: Inhaltlich und formal
3) Darlegung: Frage aus der Wertung zu nehmen bzw. Mehrfachanerkennung der Antworten D u. E, da formal zwei korrekte Lösungen vorliegen / zur Auswahl gestellt wurden.
4) Begründung: § 3 der Trinkwasserverordnung definiert den Begriff der Wasserversorgungsanlage und unterscheidet u.a. in die sog. a- und b-Anlagen, sprich “a) zentrale Wasserwerke: Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen und eines Leitungsnetzes, aus denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder auf festen Leitungswegen an Zwischenabnehmer geliefert werden oder aus denen auf festen Leitungswegen Trinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird” (neben den Wasserwerken gehören hierzu auch Druckerhöhungsstationen, Zwischenpumpwerke und Reinwasserspeicher) und “b) dezentrale kleine Wasserwerke: Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen und eines dazugehörenden Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden, ohne dass eine Anlage nach Buchstabe a oder c vorliegt” (Kleinanlage mit Wasserabgabe an Dritte, e.g. Fremdvermietung) [1]. Im Sinne der nötigen Probengewinnung im Ausbruchsfall wurden den Prüflingen u.a. sowohl Kühltürme als auch nicht näher definierte Wasserwerke zur Auswahl gestellt. Hinsichtlich der Kühltürme sind entsprechende Ausbruchsgeschehen bekannt wie bequellt [2,3] und in der Literatur durchweg vertreten; selbst in der Handlungsdevise des RKI für den Ausbruchsfall sind sie gelistet [4] Ferner wurde jedoch durch die nicht nähere Definition des Begriffes “Wasserwerke” eine zweite, korrekte Antwort zur Auswahl gestellt: Ebenso in den Handlungsdevisen bzw in der detaillierten Ablauforganisation des RKI zu finden sind die Aufgaben des “Umweltteams” zur Probengewinnung. Diese umfassen die “Beprobung in Frage kommender Quellen der Einzelfälle (Trinkwasser im Haushalt/TWI des Hauses; „externe Quellen“)”. Bei den vom RKI genannten TWI / Trinkwasserinstallation handelt es sich jedoch per definitionem um Wasserversorgungsanlagen nach § 3 TrinkwV, bezogen auf Wohnkomplexe also auch um b-Anlagen/dezentrale kleine Wasserwerke, für die die Probenentnahme im Ausbruchsfall angezeigt ist [5]. Da Antwort E nicht spezifiziert, sondern lediglich von “Wasserwerken” spricht, kann, der Definition der TrinkwV folgend angenommen werden, dass hier auf die ebenfalls akut prüf- und probenpflichtigen b-Anlagen/kleinen Wasserwerke in Wohnkomplexen rekurriert wird, wodurch letztlich Antwort D und E unter die gefragten Maßnahmen fallen, die seitens des GA zu veranlassen sind. Grundsätzlich gilt im Ausbruchsfalle die übergeordnete Handlungsempfehlung: Zu den Aufgaben des Umweltteams gehören dabei neben der “Beprobung in Frage kommender Quellen der Einzelfälle (Trinkwasser im Haushalt/TWI des Hauses; „externe Quellen“)” auch Erstellung einer Liste von in Frage kommenden und möglicherweise zu beprobenden Ausbruchsquellen (Gewerbeaufsicht/Kataster; Wasserwirtschaftsamt; (a)Aerosol-emittierende Wasserquellen (b)andere/sonstige” [5]. Den Handlungscluster in toto betrachtend, ist die Frage nicht eindeutig mit nur einer der gegebenen Antworten beantwortbar und somit aus der Wertung zu nehmen. Letztlich sei angemerkt, dass Wasseranlagen (definierte Großanlagen sowie Kleinanlagen der öffentlichen u/o gewerblichen Nutzung) zur Sicherung des Trinkwassers nach § 14b Absatz 1 der TrinkwV bzw. DVGW-Arbeitsblatt W 551 der grundsätzlichen Untersuchungspflicht auf Legionellen unterliegen [6, 7]. Diese Pflicht besteht weiter, auch wenn parallel ein Ausbruchsgeschehen eruiert wird.
Literatur:
[1] Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch 1, 2 (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) § 3 Begriffsbestimmungen: https://www.gesetze-im-internet.de/t..._2001/__3.html Letzter Aufruf: 10.10.2021
[2] RKI-Ratgeber Legionellose: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt...87614bodyText3 Letzter Aufruf: 10.20.2021
[3] Kool J, Buchholz U, Peterson C et al. (2000): Strengths and limitations of molecular subtyping in a community outbreak of Legionnaires' disease. Epidemiology and Infection, 125(3), 599-608. doi:10.1017/S095026880000474X
[4] RKI, Untersuchung von Legionellen-Ausbrüchen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...ublicationFile Letzter Aufruf: 10.10.2021
[5] RKI, Ablauforganisation zur Identifizierung und Untersuchung Aerosol-emittierender
Infektionsquellen im Rahmen von Ausbrüchen ambulant erworbener Legionellosefälle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...ublicationFile Letzter Aufruf 10.10.2021
[6] Gerady K, Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 und die 3-Liter-Regel: https://www.dvgw.de/medien/dvgw/wass...02gerhardy.pdf Letzter Aufruf: 10.10.2021
[7] Bundesministerium für Gesundheit: Trinkwasserverordnung und Legionellen: https://www.bundesgesundheitsministe...len_250418.pdf Letzter Aufruf: 10.10.2021