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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Beiträge
    24
    Hallo,

    ich habe gerade das Medizinstudium in Deutschland abgeschlosen und schaue nach der Möglichkeit, in der Schweiz als Assistent anzufangen. Daher habe ich einige Fragen.

    Ich habe viele Angebote auf manchen Webseiten gesehen. Sollte man erstmal darüber sich eine Stelle besorgen und erst danach die MEBEKO-Anerkennung versorgen oder umgekehrt?

    Wie sieht es mit der Wohnung aus? Bieten die meisten Spitäler Wohnheimplätze?

    Ab wann braucht man die Aufenthaltsgenehmigung - schon bevor man eine Wohnung hat oder erst danach?

    Ich bedanke mich im Voraus.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Wenn du in Deutschland studiert hast sind die Spitäler meistens so kulant, dass sie es in Ordnung finden wenn du die MEBEKO Anerkennung einfach nach Vertragsschluss vor Arbeitsbeginn einreichst. Bei dir ist das ja nur eine Formalie und du wirst ja eh anerkannt.
    Du musst schon mal damit rechnen, dass es auch zwei Monate dauern kann bis du sie nach Beantragung erhältst.

    Die meisten Spitäler haben durchaus Personalwohnheime. Meistens ist es vor allem für den Anfang gar kein Problem da unterzukommen.

    Sobald du einen Arbeitsvertrag hast kannst du die Aufenthaltsbewilligung B beantragen. Diese gilt für 5 Jahre. Es macht auch wirklich Sinn diese direkt nach Vertragsschluss zu beantragen, denn vor allem in den grossen Städten wirst du sonst keine Wohnung kriegen. Aber auch das ist für dich mit deutschem Abschluss nur eine Formalie.



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  3. #3
    board certified
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    Bei mir war die Sequenz: Vorstellungsgespräch->Beantragung MEBEKO->Angebot/Vertrag->Wohnungssuche->Anerkennung MEBEKO->Ausländerausweis->Stellenantritt

    Wie schon angemerkt, die MEBEKO Anerkennung kann ne Weile dauern, wenn Du überzeugt bist, dass Du in der Schweiz arbeiten willst, dann würde ich sie wahrscheinlich so bald wie möglich beantragen.

    Bei der Wohnungssuche schien mir der zu dem Zeitpunkt noch fehlende Ausländerausweis und Arbeitsvertrag kein Problem darzustellen. Die meisten Hausverwalter sind damit wohl vertraut.



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