das problem is ja weniger das auflaufen, sondern wie es dann aussieht wenn du dich bei unis bewirbst die weiterhin nach zvs- kriterien vergeben lassen. Und sagen wir, du kannst dann, mangels schnitt nicht am verfahren teilnehmen, hast aber angegeben teilnehmen zu wollen.Original geschrieben von Bille11
es geht doch darum, dass man sich irgendwo vorgestellt hat. erst dann darf man nicht nochmal.
also dann wäre hibberts aussage richtig. das andere fände ich arg schwachsinnig, wenn man nur einmal ankreuzen darf aber nicht mal irgendwo auflaufen darf.
Beispiel
Benoetigter NC fuer beruecksichtigung w''re 2.2 gewesen, er hatte aber 2.3 und hat angegeben teilnehmen zu wollen. Darf er dann trotzdem nochmal