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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Hmmm, also ich hab jetzt gerade meinen unterschriebenen Vertrag abgegeben und das Opt-out für (ich glaube) 56 Stunden einbehalten.

    Das soll sich die Verwaltung erstmal trauen, einen von beiden Seiten unterzeichneten Vertrag für nichtig zu erklären, weil die Zustimmung zum Opt-out fehlt.
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von petchakikin Beitrag anzeigen
    Bekommt nicht jeder so einen Wisch vorgelegt und die Unterschrift ist quasi flächendeckend Einstellungsvoraussetzung?
    Bei meiner alten Klinikstelle ("Supramaximalversorger") habe ich das ekelhafte Stück Papier zwar auch zugeschickt bekommen, aber nie unterschrieben oder zurückgeschickt. Die Nicht-Unterzeichnung wurde hingenommen. In der Abteilung war es grob 50/50 bezügich der Unterschrift. Einen wirklichen Unterschied im Dienstplan gab es aber nicht.



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
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    1.895
    Selbe Erfahrung hier. Habe die Opt-Out Vereinbarung damals zusammen mit dem Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen und nur den Arbeitsvertrag unterschrieben. Wurde kommentarlos hingenommen. Arbeitsvertrag kam trotzdem zustande.
    Einen wirklichen Unterschied hat es aber für mich auch nicht gemacht, wie oben schon erwähnt.

    Ich glaube nicht, dass es die Verwaltungen wirklich nötig haben deswegen jemandem zu kündigen. Die Dienstbelastung bleibt ja trotzdem die Gleiche, solange sich niemand aktiv dagegen wehrt.

    Und wenn man ganz ehrlich ist kann man wahrscheinlich davon ausgehen, dass 80-90% der Bewerber den Wisch in vorauseilendem Gehorsam unterzeichnen....
    es ist meiner Meinung nach einfach nur ein Move der Verwaltungen um sich ohne viel Aufwand rechtlich abzusichern.
    Geändert von Nefazodon (10.07.2022 um 22:31 Uhr)



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  4. #9
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    16.03.2020
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    Kommt auch auf den Stellenschlüssel und das Dienstmodell an. In einer großen Abteilung mit 16-Stunden-Diensten sind die Implikationen einer Opt-out-Ablehnung andere als in einem kleinen Team mit 24-Stunden-Diensten.



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  5. #10
    ehem-user-12-07-2022-0938
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Selbe Erfahrung hier. Habe die Opt-Out Vereinbarung damals zusammen mit dem Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen und nur den Arbeitsvertrag unterschrieben. Wurde kommentarlos hingenommen. Arbeitsvertrag kam trotzdem zustande.
    Einen wirklichen Unterschied hat es aber für mich auch nicht gemacht, wie oben schon erwähnt.

    Ich glaube nicht, dass es die Verwaltungen wirklich nötig haben deswegen jemandem zu kündigen. Die Dienstbelastung bleibt ja trotzdem die Gleiche, solange sich niemand aktiv dagegen wehrt.

    Und wenn man ganz ehrlich ist kann man wahrscheinlich davon ausgehen, dass 80-90% der Bewerber den Wisch in vorauseilendem Gehorsam unterzeichnen....
    es ist meiner Meinung nach einfach nur ein Move der Verwaltungen um sich ohne viel Aufwand rechtlich abzusichern.
    Ist das nicht haftungstechnisch ziemlich heikel? Wenn man ohne Unterschrift genau soviel arbeitet wie jemand, der unterschrieben hat, arbeitet man ja ab einem gewissen Zeitpunkt "illegal". Wenn einem dann in der "illegalen" Zeit ein Fehler unterläuft bei dem ein Patient zu schaden kommt ist die Verwaltung doch fein raus. Nach dem Motto: Er hätte ja laut Vertrag gar nicht mehr so lange arbeiten dürfen". Und wenn dann noch Überstunden hinzu kommen müssten die doch gar nicht dokumentiert werden, weil offiziell man ja nicht mehr im Haus ist und nicht arbeitet



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