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Zitat von
Nefazodon
Selbe Erfahrung hier. Habe die Opt-Out Vereinbarung damals zusammen mit dem Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen und nur den Arbeitsvertrag unterschrieben. Wurde kommentarlos hingenommen. Arbeitsvertrag kam trotzdem zustande.
Einen wirklichen Unterschied hat es aber für mich auch nicht gemacht, wie oben schon erwähnt.
Ich glaube nicht, dass es die Verwaltungen wirklich nötig haben deswegen jemandem zu kündigen. Die Dienstbelastung bleibt ja trotzdem die Gleiche, solange sich niemand aktiv dagegen wehrt.
Und wenn man ganz ehrlich ist kann man wahrscheinlich davon ausgehen, dass 80-90% der Bewerber den Wisch in vorauseilendem Gehorsam unterzeichnen....
es ist meiner Meinung nach einfach nur ein Move der Verwaltungen um sich ohne viel Aufwand rechtlich abzusichern.
Ist das nicht haftungstechnisch ziemlich heikel? Wenn man ohne Unterschrift genau soviel arbeitet wie jemand, der unterschrieben hat, arbeitet man ja ab einem gewissen Zeitpunkt "illegal". Wenn einem dann in der "illegalen" Zeit ein Fehler unterläuft bei dem ein Patient zu schaden kommt ist die Verwaltung doch fein raus. Nach dem Motto: Er hätte ja laut Vertrag gar nicht mehr so lange arbeiten dürfen". Und wenn dann noch Überstunden hinzu kommen müssten die doch gar nicht dokumentiert werden, weil offiziell man ja nicht mehr im Haus ist und nicht arbeitet