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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Yusuf_Abdalluh Beitrag anzeigen
    Wenn Muslima eine Patientin ist, muss erst eine muslimische Ärztin kommen. Wenn nicht da dann deutsche Ärztin. Wenn nicht da dann muslimische Arzt und wenn auch nicht da erst dann deutsche Arzt. So gesprochen hab ich auch mit der Patientin.
    Wehret den Anfängen!!!
    Abgesehen davon, dass es zu viel Zeit kostet, den/ die für die Einhaltung religiöser Riten passenden Arzt/ Ärztin im Team zu finden, würde ich es schlicht nicht tolerieren, dass ein Kollege dieses "wer ist dafür geeignet, eine Muslima zu untersuchen"-Spielchen startet.
    Etwas anders muss man es wohl leider sehen, wenn eine Muslima verlangt, von einer Ärztin untersucht oder behandelt zu werden. Aber auch hier: wehret den Anfängen.
    Ausnahmen muss es natürlich geben, wenn es um Dinge wie Z.n. Vergewaltigung/ Untersuchungen im Intimbereich geht. Selbstverständlich sind da die Wünsche der Patienten und Patientinnen zu respektieren und umzusetzen. Diese Ausnahmen fußen aber nicht auf religiösen Anachronismen, sondern auf gesundem Menschenverstand.



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  2. #17
    Es gibt Studien, ... Avatar von Bille11
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    Zitat Zitat von Yusuf_Abdalluh Beitrag anzeigen
    Fatwä sagen ganz klar wie sein soll. Ich ignoriere meist bei deutschen Patienten. Aber wenn sichtbar Muslim ist anders. Ich habe Berufserlaubnis als Arzt. Dann später Aprobation.

    Wenn Muslima eine Patientin ist, muss erst eine muslimische Ärztin kommen. Wenn nicht da dann deutsche Ärztin. Wenn nicht da dann muslimische Arzt und wenn auch nicht da erst dann deutsche Arzt. So gesprochen hab ich auch mit der Patientin.

    Habe dann versucht zu erklären. Aber vielleicht der wollte nicht hören, Soll ich nochmal eine Unterhaltung machen?
    Zum mitschreiben: Fatwa nicht haben in Deutschland Rechtsgültigkeit. الفتوى ليس لها صلاحية قانونية في ألمانيا

    Such Dir einen anderen Job oder einen anderen Ort.
    harmlos, naiv & unschuldig.
    Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.

    "Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
    "Ich brauche Sonne, Freiheit
    und eine kleine Blume."



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  3. #18
    Es gibt Studien, ... Avatar von Bille11
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    02.02.2003
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    Zitat Zitat von Mr. Pink online Beitrag anzeigen
    Wieso füttert ihr diesen Troll?! Ist zwar amüsant zum mitlesen aber irgendwie schade um eure Energie.
    Solange es im Rahmen bleibt: zum Spass.
    harmlos, naiv & unschuldig.
    Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.

    "Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
    "Ich brauche Sonne, Freiheit
    und eine kleine Blume."



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  4. #19
    Banned
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    Hör zu! Ich habe jetzt nachgeschlagen. Ein deutsche Verordnung ist doch gleichartig wie Fatwä

    § 81d Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts
    (1) Kann die körperliche Untersuchung das Schamgefühl verletzen, so wird sie von einer Person gleichen Geschlechts oder von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen. Bei berechtigtem Interesse soll dem Wunsch, die Untersuchung einer Person oder einem Arzt bestimmten Geschlechts zu übertragen, entsprochen werden. Auf Verlangen der betroffenen Person soll eine Person des Vertrauens zugelassen werden. Die betroffene Person ist auf die Regelungen der Sätze 2 und 3 hinzuweisen.
    (2) Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn die betroffene Person in die Untersuchung einwilligt.

    Wenn also Patient gläubig als Muslim ist. Dann ist doch richtig was ich gemacht hab? Sagt nicht anders als Fatwä:

    Ich kopiere:

    Frage
    Ich ging vor mehr als fünf Monaten zu einer Hautärztin, die mich am After sowie am Glied untersuchte. Ich weiß nicht, was der Islâm dazu sagt?

    Antwort
    Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!



    Die Grundregel lautet, dass es Mann oder Frau nicht erlaubt ist, den Schambereich des jeweiligen Anderen zu untersuchen, außer wenn es sich um eine Notsituation handelt oder es keinen Arzt gleichen Geschlechts gibt.



    Falls nun deine Untersuchung bei der Ärztin ohne triftigen Grund erfolgte oder du in der Lage warst, einen männlichen Arzt aufzusuchen, so ist dies schariatisch verboten. Du sollst dich Allâh reumütig zuwenden und dich davor hüten, den gleichen Fehler nochmals zu begehen.

    Der Bereuende seiner Sünde ist ja wie jemand, der keine Sünde begangen hat. Wenn es sich aber um eine Notsituation handelt, dann ist die Behandlung bei einer Frau erlaubt, da eine Notsituation derartige Handlungen zulässt.



    Allâh sagt: "Wo Er euch doch ausführlich dargelegt hat, was Er euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet." (Sûra 6:119)

    Und Allâh weiß es am besten.

    Genau so kann ich mich auch darn erinnern!!



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  5. #20
    Diamanten Mitglied
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    11.08.2007
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    Zitat Zitat von Yusuf_Abdalluh Beitrag anzeigen
    Ein deutsche Verordnung ist doch gleichartig wie Fatwä
    Nein.

    Zitat Zitat von Yusuf_Abdalluh Beitrag anzeigen
    § 81d Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts...
    Ist ein Paragraph aus der Strafprozessordnung, also ein ganz anderes Setting.

    Zitat Zitat von Yusuf_Abdalluh Beitrag anzeigen
    Und Allâh weiß es am besten.
    Nein, Mutti weiß es am Besten.



    Schlecht getrollt und falls wirklich nicht getrollt sehe ich schwarz für die Approbation.



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