Zitat von
Bundesfinanzministerium
Anspruch auf die EPP haben alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten beziehen:
§ 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft),
§ 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb),
§ 18 Einkommensteuergesetz (selbständige Arbeit) oder
§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung).