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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hey,

    erhaltet einer von euch als PJler die Energiepauschale?

    Wir (UK Aachen) erhalten im PJ eine "Aufwandsentschädigung" plus Essensgeld. Hier hieß es auch Nachfrage, dass es keine Energiepauschale gäbe, weil es kein entgeltliches Praktikum sei und weil das PJ-Gehalt nicht unter das Einkommenssteuergesetz falle (was mich sehr irritiert).

    Vielleicht erhält ja jemand aus einem anderen Bundesland auch eine Aufwandsentschädigung und kriegt die Pauschale - dann wäre das ein Argument, dass auch andere PJ-ler die Pauschale erhalten!
    Knapp 300 Euro sind ja schließlich fast ein Monatslohn



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Bundesfinanzministerium
    Anspruch auf die EPP haben alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten beziehen:

    § 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft),
    § 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb),
    § 18 Einkommensteuergesetz (selbständige Arbeit) oder
    § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung).
    Das dürfte auf keinen PJler zutreffen (man ist halt nicht versicherungspflichtig angestellt).



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Muss man eben etwas Nachhilfe geben...



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Coxy-Baby Beitrag anzeigen
    Das dürfte auf keinen PJler zutreffen (man ist halt nicht versicherungspflichtig angestellt).
    Aber ist die Versicherungspflicht hier das entscheidende Kriterium?



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Etwas unglücklich ausgedrückt, aber es sollte klar sein was gemeint ist ....halt angestellt gegen Bezahlung....und ganz genau so wie ich es oben zitiert habe.



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