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Hallo, also meine berufliche Laufbahn zur Zusatzbezeichnung und FA ist zwar etwas anders, aber ich habe auch beides.
Ich habe erst den FA gemacht, nachdem meine Weiterbildungszeit fertig war, bin ich nahtlos in die Arbeitsmedizin gegegangen habe, dann 1 Monat in der neuen Stelle den FA Allgemeinmed. gemacht und dann meine Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung fertig gemacht. Initial habe ich die Zusatzbezeichnung auf anraten von älteren Allgemeinmed. gemacht, mach dass dann hast du zur Not einen ruhigen Job im Alter ohne Ärger mit der KV. Aktuell bin ich froh sie zu haben, ich habe drei Tage geregelte Arbeitszeiten und weiß wann ich raus komme und sollte ich mal wichtige Termine haben, kann man das mit den Firmen auch klären. Die zwei Tage Allgemeinmedizin brauche ich aber auch, denn so ganz ohne Patienten behandeln kann ich nicht ( innerlich schlägt mein Herz mehr für die Allgemeinmedizin, was mich aber derzeit hintert die Verteilung zu ändern ist erstens die planbare Zeit bei kleinen Kindern und zweitens das Geld ( da lässt sich halt in der Arbeitsmedizin wirklich gut verhandeln))
Zu den Kursen die wurden mir beim TÜV alle bezahlt inklusive Arbeitszeit. Das ist aber wie überall Verhandlungsbasis. Ich kenne auch Arbeitgeber, die haben ihren Weiterbildungsassis da Überstunden abgezogen und somit die Weiterbildung in die Länge gezogen, denn das sind halt mal 60 Minusstunden für einen halben Kurs.....
Du musst nur aufpassen ob bei deiner Weiterbildungsordnung die 3 Kurs plus die 12 monate sind oder inklusive. In Bayern braucht man glaube ich nur 9 Monate Weiterbildung aber plus die 3 Kurse.