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  1. #41
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    Zitat Zitat von WiWi18 Beitrag anzeigen
    Du hättest 45.000 brutto mehr zur Verfügung. Das entspricht einem internen Zinsfuß vor Steuern von 45.000/400.000 = 11,25%.

    Netto wäre dieser Betrag nur etwas mehr als halb so hoch, sofern du deine Partnerschaft nur mit Eigenkapital finanzierst. Ist also eher eine hypothetische Zahl.

    Steuerst du nun 100.000€ Eigenkapital bei und finanzierst die restlichen 300.000€ sieht die Sache anders aus. Nehmen wir mal einen Zinssatz von 4% an (bitte kreuzigt mich nicht, wenn diese Annahme nicht stimmt - im derzeitigen Marktumfeld kommt sie mir plausibel vor, ist aber dennoch eine geratene Zahl). Dann zahlst du pro Jahr 4%*300.000 = 12.000€ Zinsen. Du hast dann Mehreinnahmen von 45.000€ - 12.000€ = 33.000€ und damit eine Vorsteuer-Eigenkapitalrendite von sagenhaften 33%. Nach Steuern wären es 0,56*33% = 18,5% - immer noch sehr ordentlich. Aber natürlich auch mit einiges an Mehrarbeit bezahlt. Ich rechne vereinfachend mit einem Grenzsteuersatz von 44%, da durch die kontinuierliche Ausweitung des Solis auf das gesamte Einkommen in dieser Einkommensspanne der tatsächliche Steuersatz nicht konstant und schwierig zu bestimmen ist.

    Nehmen wir nun an, dass du den Kredit für die Beteiligung an der Praxis abbezahlst - hier nutze ich nun einen der zahlreichen Tilgungsrechner, den man so im Internet findet. Wenn du in 10 Jahren deinen Kredit von 300.000€ abbezahlt haben möchtest (wieder Annahme eines Zinssatzes von 4%) müsstest du nun etwas mehr als 3.000€ im Monat für die Raten deines Kredites einplanen. Bei 45.000€/12 = 3.750€ Mehreinnahmen im Monat wären das etwa 700€ im Monat, die du in den ersten 10 Jahren deiner Inhabertätigkeit brutto mehr zur Verfügung hättest - also gerade so eine Kompensation für deine Mehrarbeit als Mitinhaber. Nach 10 Jahren wärst du dagegen schuldenfrei und die Mehreinnahmen würden komplett in deine Tasche fließen. Hinzu käme, dass du Eigentümerin vom Sitz und Miteigentümerin der Praxis wärst, du also einen zusätzlichen Vermögenswert von 400.000€ dein Eigen nennen könntest.
    Nur eine kurze Anmerkung: Der Deal ist sogar noch viel besser, da nicht nur die o.g. Zinsen und Gebühren für das aufgenommene Fremdkapital steuerlich absetzbar sind (ebenso alle Kosten im Zusammenhang mit der Sitzübernahme: also Steuerberater, Anwalt für die Vertragsgestaltung usw.), sondern auch die Anschaffungskosten für den Praxiswert selbst! Die Afa betragt bei einem BAG Anteil im Regelfall 6- 10 Jahre, bei einer Einzelpraxis zwischen 3 und 5 Jahren. Diese Kosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Da sich der steuerliche Überschuss nach Abzug von Zinskosten und Afa vom tatsächlich vorhandenen Cash Flow unterscheidet, macht das ganze noch mehr Freude.

    Theoretisch könnte man ebenso die ganze Klaviatur steuerlicher Gestaltung (natürlich im Rahmen der Fremdüblichkeit) einsetzen- z.B. eine Gestaltungsmöglichkeit, die mir spontan einfiele wäre die Aufnahme eines Teils der Kreditsumme im engen Familienkreis. Man könnte das Darlehen dann möglichst ungünstig für Darlehensgeber ausgestalten (sowas wie: Endfällig, unbesichert, Tilgungsfrei, jederzeit kündbar) und müsste dafür im Gegenzug natürlich leider, leider, leider... schlechtere Zinskonditionen akzeptieren.
    So würden wir beispielsweise 100 K Eigenkapital einbringen, 100 K über ein Existenzgründerdarlehen bei der Bank, sowie 200 K beim Ehemann im Wege des Ehegattendarlehens (oder eines anderen engen Familienmitgliedes) besorgen. Das Bankdarlehen wird dann mit einer 3% Verzinsung über 10 Jahre abgetragen, während das -zu wesentlich schlechteren Konditionen- abgeschlossene Ehegattendarlehen meinetwegen zu 10% verzinst wird. Effekt: 20 K Zinsen jährlich, die an den Ehegatten gehen. Warum wäre das potentiell günstig? Weil der Ehemann diese Zinseinkünfte nur zu 25% versteuern muss, während Gloria Schmidt ihre Praxiseinnahmen aber zu einem deutlich höheren Einkommenssteuersatz (vermutlich über 40%) versteuert. Die 15% Steuersatzgefälle zwischen den beiden Einkommensarten führt dann dazu, dass unter dem Strich mehr in der gemeinsamen Familienkasse bleibt. Man muss nur ausreichend Liquidität vorhalten, damit auch die Bankrate noch bedient werden kann und die Fremdüblichkeit der Konditionen gewährleistet ist. Aber wer macht denn sowas, freiwillig Einkünfte aus hoch zu versteuerndem Einkommen in eine Einkunftsart verschieben, die mit geringerem Steuersatz zu besteuern ist und die Differenz legal in die Familienkasse stecken...


    Zitat Zitat von WiWi18 Beitrag anzeigen
    Insgesamt würde ich das also noch als "guten Deal" einschätzen, wenn auch nicht so klar wie in anderen Fällen. Ob man Risiko, Mehrarbeit und Verantwortung (u.a. für die Mitarbeiter) in Kauf nimmt ist rein persönliche Präferenz.

    Nachtrag: Was mir hier auffällt: Die Preise für Kassensitze müssten allein schon aufgrund der steigenden Zinsen fallen, weil diese die Eigenkapitalrendite der Käufer drücken. Das gilt für Privatkäufer genau so wie für Investoren, die in der Regel mit sehr viel Leverage arbeiten.
    Das ist völlig richtig.



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  2. #42
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Thomas24 Beitrag anzeigen
    Nur eine kurze Anmerkung: Der Deal ist sogar noch viel besser, da nicht nur die o.g. Zinsen und Gebühren für das aufgenommene Fremdkapital steuerlich absetzbar sind (ebenso alle Kosten im Zusammenhang mit der Sitzübernahme: also Steuerberater, Anwalt für die Vertragsgestaltung usw.), sondern auch die Anschaffungskosten für den Praxiswert selbst! Die Afa betragt bei einem BAG Anteil im Regelfall 6- 10 Jahre, bei einer Einzelpraxis zwischen 3 und 5 Jahren. Diese Kosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Da sich der steuerliche Überschuss nach Abzug von Zinskosten und Afa vom tatsächlich vorhandenen Cash Flow unterscheidet, macht das ganze noch mehr Freude.
    Danke für die Ergänzung. Allerdings habe ich das Thema der steuerlichen Absetzbarkeit des Praxiswertes (implizit) ja schon dadurch berücksichtigt, dass ich die Tilgung aus dem Bruttoertrag habe erfolgen lassen. Ich habe das nicht weiter aufgeführt, um a) die Bierdeckelrechnung nicht unnötig kompliziert werden zu lassen und b) weil die Differenz in diesem Fall bei einer jährlichen Abschreibung von 40.000€ und einer Kredittilgung von 36.000€ vernachlässigbar ist.
    Aber korrigiere mich gerne, wenn ich irgendwo falsch liege.
    Zitat Zitat von Thomas24 Beitrag anzeigen
    Theoretisch könnte man ebenso die ganze Klaviatur steuerlicher Gestaltung (natürlich im Rahmen der Fremdüblichkeit) einsetzen- z.B. eine Gestaltungsmöglichkeit, die mir spontan einfiele wäre die Aufnahme eines Teils der Kreditsumme im engen Familienkreis. Man könnte das Darlehen dann möglichst ungünstig für Darlehensgeber ausgestalten (sowas wie: Endfällig, unbesichert, Tilgungsfrei, jederzeit kündbar) und müsste dafür im Gegenzug natürlich leider, leider, leider... schlechtere Zinskonditionen akzeptieren.
    So würden wir beispielsweise 100 K Eigenkapital einbringen, 100 K über ein Existenzgründerdarlehen bei der Bank, sowie 200 K beim Ehemann im Wege des Ehegattendarlehens (oder eines anderen engen Familienmitgliedes) besorgen. Das Bankdarlehen wird dann mit einer 3% Verzinsung über 10 Jahre abgetragen, während das -zu wesentlich schlechteren Konditionen- abgeschlossene Ehegattendarlehen meinetwegen zu 10% verzinst wird. Effekt: 20 K Zinsen jährlich, die an den Ehegatten gehen. Warum wäre das potentiell günstig? Weil der Ehemann diese Zinseinkünfte nur zu 25% versteuern muss, während Gloria Schmidt ihre Praxiseinnahmen aber zu einem deutlich höheren Einkommenssteuersatz (vermutlich über 40%) versteuert. Die 15% Steuersatzgefälle zwischen den beiden Einkommensarten führt dann dazu, dass unter dem Strich mehr in der gemeinsamen Familienkasse bleibt. Man muss nur ausreichend Liquidität vorhalten, damit auch die Bankrate noch bedient werden kann und die Fremdüblichkeit der Konditionen gewährleistet ist. Aber wer macht denn sowas, freiwillig Einkünfte aus hoch zu versteuerndem Einkommen in eine Einkunftsart verschieben, die mit geringerem Steuersatz zu besteuern ist und die Differenz legal in die Familienkasse stecken...
    Muss ich mir merken
    Geändert von WiWi18 (30.12.2022 um 20:46 Uhr)



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  3. #43
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    Thomas und Wiwi - ihr seid aber schon Wirtschaftswissenschaftler oder sowas, ja? 🙈



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  4. #44
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    Zitat Zitat von Zweizinker Beitrag anzeigen
    Oh je, und ich dachte ich wäre der einzige mit solch geisteskranken Vorstellungen. XD
    Welches Fach wäre es denn bei dir?
    Ich möchte auch in so einer Konstellation arbeiten aber als frisch geback. FA in Gastro mit kaum KV-Sitze musste ich zuerst in n MVZ gehen. Tja. Schauen wir was die Zukunft bringt.



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