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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    kleines Flatterchen Avatar von Schneewitche
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    Darmstreichler
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    Hallo,
    Ich bin gerade noch mit meinem 2. Kind schwanger und habe letzte Woche durch Zufall erfahren, dass es neben dem normalen betrieblichen Beschäftigungsverbot auch seit 2018 ein Still-Beschäftigungsverbot gibt. Mein Arbeitgeber (Kreisklinik mit 2 Standorten) hat von so etwas noch nie so richtig was gehört und informiert sich jetzt mal. Da ich bis jetzt als Oberärztin in der Viszeralchirurgie gearbeitet hab gab es dieses Mal gar keine Möglichkeit für mich weiter zu arbeiten. Der Vorschlag von meiner Verwaltung: sonst haben doch einfach alle Elternzeit genommen finde ich aber nicht ok, weil sie nur keine Lust haben sich damit zu beschäftigen. Finanziell macht es einen Riesen Unterschied Höchstsatz Elterngeld zu bisherigem Gehalt (ca 3000€ pro Monat).
    Mich würde Interessieren, wer hat diese Art von Beschäftigungsverbot in einem chirurgischen Fach bereits mit seiner Verwaltung durchgeführt?



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  2. #2
    agitiert Avatar von Arrhythmie
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    2.309
    Nie gehört und ich bin das zweite mal im betrieblichen BV.

    Ich hab nach meiner 2. Tochter Teilzeit in Elternzeit gearbeitet und da dann eben keine 12/24h-Dienste sondern nur Visitendienste (4h) wegen dem Stillen. Das war auch kein Problem das so durchzusetzen.
    "Sometimes I sit quietly and wonder why I am not in a mental asylum. Then I take a good look around at everyone and realize.... Maybe I already am."






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  3. #3
    Neonaten-Schaukeldienst Avatar von aschenputtel1977
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    vorbei
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    Das gibt es, greift zum Beispiel bei Zahnärztinnnen. Inwieweit dann nachgewiesen werden muss oder kann, dass man noch stillt entzieht sich meiner Kenntnis...



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  4. #4
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Achtung, im Still-Beschäftigungsverbot endet 4 Monate nach der Geburt der Kündigungsschutz. Wer seine Stelle langfristig behalten will, sollte das also lieber nicht gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen.
    Außerdem sollte man bedenken, dass es möglicherweise ja auch Probleme mit dem Stillen geben könnte. Dann müsste man tatsächlich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen. Außerdem kann der Arbeitgeber auch einen sicheren Arbeitsplatz für eine stillende Ärztin schaffen, weil es eigentlich nicht so viele Gefährdungen gibt. Bei Zahnärztinnen sieht das anders aus.
    Ein Stil-BV sollte sehr gut überlegt werden auch wenn es finanziell reizvoll ist.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    In der Psych (kaum vergleichbar) darf man stillend nicht mehr Blutabnehmen, keine geschlossene Station betreten ect…
    Im Zweifelsfall halt Büroarbeit.



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