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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebes Forum,
    ich arbeite an einem kommunalen Krankenhaus in einer Großstadt (TV-Ärzte VKA).
    Vom MB wurde ja bereits durchgebracht das der DP spätestens 4 Wochen vor Beginn veröffentlicht werden muss. Leider kommt es bei uns regelmäßig vor, dass diese Frist nicht eingehalten wird.

    Welche Folgen hat das für den AG, ich finde hierzu leider nichts im Tarifvertrag als auch in den MB-Infos. Bei uns besteht Volldienst, wir haben keinen Ruf- oder Bereitschaftsdienst.

    Danke!
    Johannes



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  2. #2
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    Hat meines Wissens keine Folgen. Auch bei Bereitschaftsdienst erhöht sich damit ja nur die Bewertung des Dienstes, ansonsten passiert nix. Les dir dazu aber nochmal die Änderungsverträge durch.
    Wenn du Volldienst hast, dann kommt ja zumindest nichts "unvorhergesehenes". Früher war es ja echt manchmal so, dass man 1 Woche vorher gesagt bekam, wann man nun Nachtbereitschaft gemacht hat. Das hat sich zumindest gebessert.



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  3. #3
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    Steht doch alles im TV-Ärzte VKA:
    §10 Abs. 11 Satz 2:

    "Wird die vorstehende Frist nicht eingehalten, so erhöht sich die Bewertung des Bereitschaftsdienstes gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 für jeden Dienst des zu planenden Folgemonats um 17,5 Prozentpunkte bzw. wird zusätzlich zum Rufbereitschaftsentgelt ein Zuschlag von 17,5 Prozent des Entgelts gemäß § 11 Abs. 3 auf jeden Dienst des zu planenden Folgemonats gezahlt"



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  4. #4
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    Danke für die Rückmeldung! Genau im TV Ärzte steht da nur etwas zu Bereitschaft/Rufbereitschaft. Ansonsten bei Volldienst ja keinen Zuschlag.



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  5. #5
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