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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Ok , ich versuche es nochmal auf einfachem Deutsch:
    Geh auf die Seite deiner Landesärztekammer und finde heraus, ob du noch das schriftliche Logbuch benutzen kannst oder ob du nur noch das E-Logbuch benutzen darfst. Das hängt von dem Zeitpunkt deines Berufsstarts ab. In das Logbuch trägst DU alle Sachen ein, die du gemacht hast, inklusive Mitarbeitergespräche.
    Danach unterschreibt das dein Chef entweder schriftlich, oder im E-Logbuch.

    Das Weiterbildungszeugnis muss dein Chef selber schreiben. DU musst kein Weiterbildungszeugnis bei ihm abgeben.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Gibt es dann einen Unterschied zwischen dem Arbeits- und Weiterbildungszeugnis ? Habe nur ein Zeugnis als Fließtext, wo drin steht wie lange ich da gearbeitet hab und wo ich eingesetzt wurde.



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von surikatha Beitrag anzeigen
    Gibt es dann einen Unterschied zwischen dem Arbeits- und Weiterbildungszeugnis ?
    Kann, ist wahrscheinlich bei vielen so, muss aber nicht.
    Meine Arbeitszeugnisse sind eher so zwei Seiten lang in denen steht wie toll man so ist. Meine Weiterbildungszeugnisse sind, entsprechend der Vorlage der BLÄK, ultrakurz und es steht nur das absolut nötigste drin.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Arbeitszeugnis und Weiterbildungszeugnis sind rechtlich zwei unterschiedliche Dinge.

    Da für beide unterschiedliche Anforderungen, sowohl sprachlich, als auch inhaltlich gelten, gibt es oft die Empfehlung die beiden Sachen getrennt zu behandeln.

    In der Praxis kenne ich aber auch kombinierte Arbeits- und Weiterbildungszeugnisse. Das ist Usus, da sich die Chefärzte oft die Arbeit für zwei Zeugnisse sparen wollen. Das kann auch okay sein, nur muss man dann auf die Form und bestimmte Formulierungen machen.
    Was sich dann anbietet ist ein Zeugnistext und eine Art Anhang, in dem die vorgeschriebenen Zahlen dokumentiert werden und auf den verwiesen wird.

    Für das Weiterbildungszeugnis ist z.B. wichtig, dass unbedingt die Teilnahme am Dienstsystem und der Stellenumfang erwähnt werden. Außerdem darf ein Satz am Ende zu deiner Eignung als Facharzt nicht fehlen.

    Komplexes Thema. Ich empfehle dir, dein Zeugnis, sobald Du es hast, professionell prüfen zu lassen.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Für das Weiterbildungszeugnis ist z.B. wichtig, dass unbedingt die Teilnahme am Dienstsystem und der Stellenumfang erwähnt werden. Außerdem darf ein Satz am Ende zu deiner Eignung als Facharzt nicht fehlen.
    Ich kann nur ausdrücklich empfehlen die Vorlage der entsprechenden Ärztekammer zu nehmen. Hier mal ein Beispiel wie ein Musterweiterbildungszeugnis aussieht: https://api.blaek.de/content/medien/...terzeugnis.rtf
    Da steht alles drin was drin stehen muss, nicht mehr aber auch nicht weniger. Das füllt man aus, mailt es der Sekretärin damit die es in den Briefkopf der Klinik einfügt und dem Chef vorlegt und fertig. So geht es meiner Erfahrung nach am Schnellsten.
    Das Arbeitszeugnis ist eine ganz andere Sache...
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