Zitat von
cls
Interessantes Thema. Wer haftet eigentlich, wenn ein BG-Fall nicht über die BG läuft, ein D-Arzt also nicht drübergeschaut hat?
Wenn der Koch also ne Woche krankgeschrieben ist, oder Folgebehandlungen entstehen mit ggf. längerer Auszeit und hohen Kosten? Wenn das zunächst über die Krankenkasse läuft und es sich im Nachhinein rausstellt, dass es doch ein BG-Fall war? Wendet sich die Krankenkasse an den Behandler? An die zuständige BG? Was wenn diese sich querstellt? Wer "badet" den Mist dann aus? Muss der Patient, der wahrheitsgemäß alles angibt, da irgendwas befürchten? Schließlich kann man vom durchschnittlichen Bürger kaum erwarten, zu wissen, was ein BG-Fall ist, welche Konsequenzen sich daraus ergeben etc. Wenn der Arzt sagt, es sei kein Arbeitsunfall, dann muss man dem ja als (ahnungsloser) Patient normalerweise vertrauen.
Interessant wäre halt, ob der Arzt, der das initial entscheidet, dafür haftet, falls eine Fehlentscheidung vorliegt. Falls ja, kann ich mir kaum vorstellen, wie unachtsam hier gehandelt wurde. Getreu dem Motto "ist mir eh egal, mir kann nichts passieren, muss halt der Patient ausbaden".