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  1. #6
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    Im Kurs kann die UNI wohl machen was sie will, aber bei der Staatsprüfung gilt die Approbationsordnung. Eventuell braucht man um den einen oder anderen Prüfer zu überzeugen, einen Rechtsanwalt.
    z.B.: www.ra-brehm.de

    Von welcher UNI bist Du denn?



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  2. #7
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    @PhilippeD

    Gießen!



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  3. #8
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    Wie sind in Gießen denn die Phantomkurse so?



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