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Im Kurs kann die UNI wohl machen was sie will, aber bei der Staatsprüfung gilt die Approbationsordnung. Eventuell braucht man um den einen oder anderen Prüfer zu überzeugen, einen Rechtsanwalt.
z.B.: www.ra-brehm.de
Von welcher UNI bist Du denn?
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@PhilippeD
Gießen!
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Wie sind in Gießen denn die Phantomkurse so?
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