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  1. #1
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    Hallo zusammen,
    Ist es möglich, für Berufwechsler (nicht mehr als Arzt arbeiten, kein Bedarf der Approbation) die eingezahlten Beiträge der RV der Ärztekammer zurückzufordern?

    Vielen Dank vorab, LG



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  2. #2
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    Zitat Zitat von Panarteriitis nodosa Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    Ist es möglich, für Berufwechsler (nicht mehr als Arzt arbeiten, kein Bedarf der Approbation) die eingezahlten Beiträge der RV der Ärztekammer zurückzufordern?

    Vielen Dank vorab, LG
    Ärztekammer generell nicht. Aber keine Sorge, du kriegst ja dann die Rente später von denen.
    Deutsche Rentenversicherung schon, wenn es unter 5 Jahre war und du danach nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen wirst z.B. du bleibst <5 Jahre in Deutschland und verlässt das Land dann wieder.



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