Da gibt es kein "Budget" oder Limit. Auf die Fingef geklopft wird dir dann, wenn du den örtlichen Institutionen und KollegInnen zu sehr mit Blödsinn auf den Wecker gehst.
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Liebe Foristen!
Als "Neuer" in der Hausarztpraxis hab ich mir schon länger die Frage gestellt, ob Über- (und Einweisungen) auch irgendwie "budgetiert" sind. Sprich: An welcher Stelle wird mir auf die Finger geklopft, wenn ich zu viel überweise.
Danke und Güße!
S.
Da gibt es kein "Budget" oder Limit. Auf die Fingef geklopft wird dir dann, wenn du den örtlichen Institutionen und KollegInnen zu sehr mit Blödsinn auf den Wecker gehst.
Bei TSVG Überweisungen wird mitunter eine Prüfung ausgelöst, wenn mehr als 15% der Quartalsfälle auf diese Art überwiesen werden.
Man kriegt ja ab und an mit, dass ambulante Gastros den Krankenhäusern gestrichen werden, weil es als stationäre oder vorstationäre Leistung nicht indiziert war. Was passiert mit dem einweisenden Hausarzt? Die Krankenhäusern sagen den Patienten doch immer, dass sie ambulante ÖGDs machen, wenn sie eine Einweisung mitbringen können (ich versuche sie immer zu verweigern bei nicht akuten Fällen).
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Einweisung und ambulant passt ja nicht ganz oder? Normalerweise reicht eine Überweisung, das Krankenhaus/die Abteilung braucht aber eine Ambulanz um ambulant abrechnen zu dürfen. Einweisung dann nur für stationäre Aufnahmen.