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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Das stimmt nicht, denn so simpel ist es nicht.
    Wenn ambulante Behandlungen als prä- oder poststationäre Behandlungen klassifiziert (und nur als solche vergütet) werden, sind dafür Einweisungen erforderlich.
    Man liest immer wieder, daß man als Niedergelassener nicht zuviele derartige Einweisungen ausstellen sollte, weil sonst nicht näher definierte Sanktionen drohen, darüber findet sich aber nirgendwo eine konkrete Information. Ich kenne auch keinen Kollegen, dem jemals derartiges widerfahren ist, im Gegensatz zu Regressen bei Überschreitung des Arznei- oder Heilmittel-Budgets.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  2. #7
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    Mir war aber so, dass ein Facharzt:in bei stationärer Aufnahme die Indikation prüfen und bestätigen muss, somit hätte ich gesagt: Dort liegt dann auch die Verantwortung.
    Tatsächlich wurde ich von meiner KV angehalten, dann dorthin zu "informieren" wenn klinikseitig Einweisungen für ambulante nicht vor/nach statiobäre Tätigkeiten verlang werden.

    In den Hausarztverträgen steht nebulös, dass es ein "Überweisungsmanagement" geben soll - wie das ablaufen soll... weiß ich nicht.
    Ohne Hausarztvertrag ist mir keinerlei Limitation bekannt.

    Sanktionen für Über/Einweisungen haben ich noch nie erlebt / gehört.



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  3. #8
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    Da gab es früher einen Staatsanwalt in Hessen der da ziemlich viel Druck gemacht hat zu dem Thema Einweisungen usw.
    Hier mal beispielhaft die Seite der KV Hessen zu dem Thema inklusive Vorgehen bei Wunsch nach Einweisung bei ambulanten Themen oder eben auch Vortragsfolien zu Sanktionen.

    https://www.kvhessen.de/praxis-manag...n-ueberweisung

    wobei sich viel geändert hat. Da muss man schon enorm viel einweisen, um aufzufallen…



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  4. #9
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von med_in_1 Beitrag anzeigen
    Mir war aber so, dass ein Facharzt:in bei stationärer Aufnahme die Indikation prüfen und bestätigen muss, somit hätte ich gesagt: Dort liegt dann auch die Verantwortung.
    Tatsächlich wurde ich von meiner KV angehalten, dann dorthin zu "informieren" wenn klinikseitig Einweisungen für ambulante nicht vor/nach statiobäre Tätigkeiten verlang werden.
    Ja klar, die Kassen sehen das nicht gerne. Und natürlich soll jeder Niedergelassene wie immer streng nach WANZ-Kriterien arbeiten.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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