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Das stimmt nicht, denn so simpel ist es nicht.
Wenn ambulante Behandlungen als prä- oder poststationäre Behandlungen klassifiziert (und nur als solche vergütet) werden, sind dafür Einweisungen erforderlich.
Man liest immer wieder, daß man als Niedergelassener nicht zuviele derartige Einweisungen ausstellen sollte, weil sonst nicht näher definierte Sanktionen drohen, darüber findet sich aber nirgendwo eine konkrete Information. Ich kenne auch keinen Kollegen, dem jemals derartiges widerfahren ist, im Gegensatz zu Regressen bei Überschreitung des Arznei- oder Heilmittel-Budgets.