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Im TVÄ-VKA werden die Wegezeiten mitgezählt. Im Rahmen der elektronischen Zeiterfassung kann man dann Wegezeiten hinterlegen die automatisch dazugebucht werden. Rufbereitschaftseinsätze in der Klinik werden dann INCL. Wegezeiten auf die volle Stunde aufgerundet. Wenn man die Klinik verlässt, dann wieder gerufen wird und die neue Einstempelzeit kleiner der einfachen Wegezeit ist, dann bekommt man nur diese kleinere Zeit (+ die 2. einfache Wegezeit wenn man heim fährt) gutgeschrieben. Das ist wichtig wenn man wissen will ob was aufgerundet wird. Kann ja sein dass noch ein paar Minuten zur Aufrundung fehlen, aber man den Patienten schon noch postoperativ kurz visitieren sollte...
Bzgl. Aktivierung: das ist tarifvertraglich nicht geregelt, wird in unserem Haus aber so gehandhabt dass die Zeit ab Aktivierung quasi voll gezählt wird. Es ist ja so dass wenn eine OP indiziert ist, alles mit allen Leuten geklärt ist, und ich dann zu Hause sitze und nur noch drauf warte bis ich endlich angerufen werde um reinzufahren und zu operieren, hat das nichts mehr mit echter Freizeit zu tun. Wir schreiben das unseren Zeitbeauftragten und die schreiben uns diese Zeiten gut.
Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.