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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hi zusammen,

    Ich bin Arzt, aktuell nicht direkt ärztlich tätig.
    Aktuell zahle ich Beiträge in die Rentenversicherung (RV) ein und bin gesetzlich krankenversichert (GKV).

    Insgesamt habe ich ca. 3,5 Jahre Beitragszeiten in der RV, und je nach Auslegung bald 4,5 Jahre Anrechnungszeiten in der RV.

    Aktuell habe ich meinen Job zum 01.03. gekündigt, und werde ab dann, nach 3 monatiger Sperrzeit, ALG 1 beziehen. Ich möchte diese Zeit nutzen, um zu gründen (ggf. Gründungszuschuss).

    S.u. meinen bisherigen Werdegang, sofern interessant/ relevant.

    Ich frage mich, ob ein Wechsel in die Ärzteversorgung (ÄV) in meinem Fall sinnvoll wäre, und hoffe hier auf Eure Erfahrungen , zu folgenden Fragen. Primärer Grund ist ein erwartetes RentenPLUS in der ÄV vs. RV.

    1) Wie schwierig ist es, den Wechsel in die ÄV von der RV zu begründen?

    --> Im aktuellen Job wohl schwierig, da sich an meiner Tätigkeit nichts geändert hat. Aber vielleicht bietet sich die Phase Sperrzeit & ALG 1 an, da ich ja "arbeitsloser Arzt" wäre? Erfahrungen?


    2) Welche Vor-/ bzw. Nachteile gäbe es für mich, doch noch bei der RV zu bleiben?

    --> Ich sehe v.a. das RentenPLUS, wenn ich anfange, meine Beiträge zur Rente jetzt in die ÄV, statt weiter in die RV einzuzahlen.
    --> Aber: Ich bräuchte noch ca. 1,5 BEITRAGSJahre, um auf 5 in der RV zu kommen. Damit würde ich in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) kommen, was Vorteile z.B. bei Beiträgen auf Kapitalerträge hat. Angenommen, die gleichen Bedingungen gelten in 30 Jahren noch... macht das Sinn?

    3) Wie könnte ich diese 5 Jahre vollkriegen, wenn ich jetzt zur ÄV wechsle?

    --> Ich könnte allerdings3 Monate Beiträge zur RV freiwillig während der Sperrfrist zahlen (mit Mindestbeitrag). --> Zudem könnte ich noch Schulzeiten nachzahlen/anrechnen lassen (wieviele, müsste ich mit der DRV klären...). Erfahrungen?



    4) Würde es sonst Sinn machen, Beiträge zur ÄV (angenommen, Wechsel klappt) während der Sperrzeit nachzuzahlen?

    --> Bei der ÄV gibt es ja keine "Mindestzeiten", wie bei der RV, sondern die Rentenhöhe hängt vom RentenEINTRITTSalter ab und natürlich davon, was man eingezahlt hat. Die Beiträge hierzu würde ich aber dann selber anlegen (geht ja eh nur um 3 Monate...). Übersehe ich etwas?



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    02.04.2019
    Beiträge
    15
    Mein bisheriger Werdegang, sofern interessant/relevant:

    2019: StEx
    2019 - 2020: 1 Jahr Assistenzarzt Schweiz: keine Beiträge in die deutsche RV oder ÄV
    2020 - 2022: 1,5 Jahre Unternehmensberatung: Beiträge zur RV (Da erster Job in DE, und keine primär ärztliche Tätigkeit, wurde das wohl so eingestuft. Habe es nicht groß hinterfragt...)
    2022 - heute: >1,5 Jahre in Medizin-Startup: Beiträge zur RV



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.759
    2 beschreibst du ja relativ klar: mit Ansprüchen in der DRV kannst du Pflichtmitglied der KVdR werden.

    3 ist auch einfach: man kann auch wenn man in die ÄV einzahlt trotzdem gleichzeitig freiwillige Beiträge in der DRV zahlen. Dabei ist es völlig egal zu welchen Zeiten. Das kannst du auch noch in 10 Jahren machen. Ich hab das schon gemacht vor irgendwie 5 oder 10 Jahren (mitten in der Zeit in der ich auch in die ÄV eingezahlt hab) und damals war ein Beitragsjahr um die 1000€. Ich hab also irgendwie 1500-2000€ eingezahlt um die 5 Jahre vollzubekommen. Eine Wette auf die Zukunft. Eine Wette darauf minimale Beiträge aus der DRV zu bekommen und in der KVdR Mitglied zu werden.
    Was in 30 Jahren sein wird kann dir keiner sagen. Ich hab es als Wette auf die Zukunft gesehen und gemacht. Die Euros haben mir nicht weh getan und vielleicht bringen sie mal extrem viel. Wer weiß.

    Gründe FÜR die ÄV sind auch relativ klar. In Relation zur Einzahlung bekommt man höhere Renten wieder raus als mit der DRV.

    Zu 4 kann ich nur sagen: als Mitglied der ÄV sind freiwillige Mehrzahlungen möglich. Man kann also durch freiwillige Zahlungen seine Rentenansprüche in der ÄV erhöhen. Man muss also nicht krampfhaft jeden einzelnen Monat betrachten und überlegen was man jeden einzelnen Monat macht, eher das Gesamtkonstrukt über viele Jahre. Mehrzahlungen können angeblich auch steuerlich interessant sein, da kenn ich mich aber nicht genau aus.

    Bei 1 kann ich dir nicht helfen. Es kann dir theoretisch passieren dass die ÄV nachfragt was du vorher gemacht hast und warum du vorher nicht in die ÄV eingezahlt hast... und sich dann nachträglich von der DRV befreien lassen ist auch schwierig. Keine Ahnung. Kann viel sein. Oder nicht. Ich weiß es nicht.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  4. #4
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    3.755
    Du hast einen Denkfehler, du hast kein Wahlrecht!
    Entweder ist es eine ärztliche Tätigkeit und dann hast du eine Beitraspflicht in der ÄV und kannst dich auch Antrag von der DRV befreien lassen (musst du aber nicht, zahlst dann aber doppelte Abgaben) oder es ist eben keine ärztliche Tätigkeit...
    In der Arbeitslosigkeit kannst du dich nicht bei der ÄV anmelden, aber eben mit einer neuen Tätigkeit. Ob diese dann ärztlich ist wird geprüft, wenn Prüfung positiv kannst du Befreiung DRV beantragen, aber max ein paar Monate rückwirkend.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    22.08.2018
    Beiträge
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    Hallo apexx123, gerne kannst du auch einmal zulassen, dass man dir Privatnachrichten schickt Im Endeffekt ist es für die nächsten ca. 30 Jahre absehbar lukrativer in die AV zu wechseln. 100% Sicherheit hast du aber nicht. Vielleicht ist für dich der einfachste Weg ja zwischen Kündigung und Gründung ein paar Monate ärztliche Tätigkeit einzulegen. Wenn du einmal in der AV bist kannst du nämlich auch nicht-ärztlich freiwillig Mitglied blieben.



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