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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von dadüdada123 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    gibt es Situationen wo man als Notarzt (m/w/d) ein medizinisches DNR in einer Reanimationssituation aussprechen kann (unabhängig von der Patientenverfügung), wenn man von einer Aussichtslosigkeit ausgehen kann?

    Z.b. dementer multimorbider Patient im Altenheim, Angehörige wollen alles wird reanimationspflichtig. Medizinisch eigentlich aussichtslos. Aber juristisch macht man sich angreifbar. In der Literatur steht man sollte immer anfangen und dann schauen, was mich aber in manchen Einsätzen exht frustriert.
    Es herrscht generell viel zu viel Aufregung um das Thema.

    "Medizinisch aussichtslos" ist zwar theoretisch gesehen IMMER diskutabel, aber wovon man schon guten Gewissens ausgehen kann, ist, dass dich niemand (kein Richter dieser Welt) belangen kann, wenn man eine Reanimation nicht fortführt oder beginnt, wenn eben diese (begründbar!) aussichtslos erscheint. Im Gegenteil: zwar wahrscheinlich auch nicht realistisch justiziabel, aber man verletzt damit die Würde des Verstorbenen/Sterbenden/Menschen.

    "Angreifbar" ist man so gesehen immer. "Unangreifbar" macht man sich mit einer guten Dokumentation.

    Beispiele:

    - "Reanimation vor Ort nach 10 Minuten eingestellt. Wahrscheinlich > 10 Minuten keine gesicherte Laien-CPR. Pupillen weit und lichtstarr. Reversible Ursachen soweit ausgeschlossen (keine H.a. auf 6 H 6 T), Patient stark vorerkrankt, pflegebedürftig. Kein CO2/kein Puls, keine Eigenatmung. etc etc."

    Man kann natürlich bei Subgruppen wie Kinder, Schwangere oder Trauma-Patienten immer weitergehen, sofern das Gewissen, das Team und das Setting mitspielt (z.B. Sonderform Lyse oder traumatischer Arrest).

    Angreifbar macht man sich immer mit fehlender oder schlechter Dokumentation, wenn das Team immer das Gegenteil will (sollte zu Denken geben) oder man wichtige "komische" Red flags übersieht.
    Eher weniger, weil irgendwer irgendwas will oder gesagt hat.

    "immer präklinisch reanimieren" zeugt von mäßig ausgeprägter Ethik, Ausbildung oder Knowhow.



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  2. #7
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    Zitat Zitat von rechter Purkinjeschenkel Beitrag anzeigen
    Es wird, solange nicht die Würmer rausgekrochen kommen, präklinisch immer reanimiert!
    Wie willst du präklinisch rechtssicher (!) feststellen, ob eine Patientenverfügung rechtsgültig ist, dem aktuellen Willen entspricht, überhaupt zutreffend ist (sehr häufig findet sich die Klausel "unabwendbarer Sterbeprozess" - die Reanimation ist der Versuch der Abwendung des Sterbeprozesses und macht damit die ganze Verfügung ungültig!) oder nicht vielleicht sogar gefälscht ist?.
    Kannst du auch klinisch nicht, oder verfügst du über eine Elektronenmikroskop mit Standleitung zum Graphologen?



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  3. #8
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    Zitat Zitat von Trenn Beitrag anzeigen
    Wenn der Rettungsdienst alarmiert wurde, besteht da nicht schon ab dem Zeitpunkt ein Behandlungsauftrag? Es muss doch eigentlich im Vorfeld festgelegt werden, ob der Rettungsdienst alarmiert werden soll. Und wenn die Altenpfleger bei "präfinalen" Patienten trotzdem den Rettungsdienst anrufen, wird es schon seinen Grund geben, wieso sie es wider besserem Wissen tun. Die kennen zumindest die Angehörigen. Verfügung schlägt in so einem Fall den Angehörigenwunsch würde ich denke. Letztlich verlaufen solche Klagen wahrscheinlich im Sande, wenn man es gut begründen kann. Aber den Stress muss man sich nicht unbedingt geben.
    Naja, in einer idealen Welt ja, schon. Aber nachvollziehbar wird sich kein (schlecht/gut/gar nicht) ausgebildeter und unterbezahlter Altenpfleger den Schuh anziehen (auch die Heimleitung nicht), solche Entscheidungen zu treffen. Es gibt tatsächlich gute Heime, die eine Rea nicht anfangen, sonst würde ja nicht "normal" in Heimen gestorben werden, oder nicht?
    Wir im RD kriegen ja nur die mit, zu denen wir gerufen werden und meinen, es seien immer alle. Aber die tausenden, zu denen wir NICHT gerufen werden, kriegen wir ja nicht mit.

    D.h. es wird sich immer auch um Grenzfälle oder individuelle Reaktionen des Personals handeln. Nachvollziehbare, aber nicht nicht immer.
    Behandlungsauftrag: selbstverständlich! Du fährst hin, mit Blaulicht, schaust dir den Patienten an, "behandelst" ihn ja auch. Von "heilen" hat keiner was gesagt.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von Matzexc1
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    Hier übrigens ein Urteil von 2017 zu dem Thema:
    https://www.kreiszeitung.de/lokales/...r-7419045.html
    Geduld ist eine Tugend.
    Aber warum dauert alles immer so lange?

    Und als alle Hoffnung verloren war,kam ein Licht von oben und eine Stimme sprach:
    "Fürchte dich nicht, denn es könnte schlimmer sein"
    Und siehe da es kam schlimmer.



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  5. #10
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    Zitat Zitat von Matzexc1 Beitrag anzeigen
    Ich hatte solche Situationen schon mehrfach, ich beende die Reanimation, bzw fange nicht an wenn folgendes vorliegt:
    1) Patientenverfügung und Aussage der Angehörigen/Betreuer bezüglich Patientenwille
    2) 35 min erfolglose Reanimation
    3) Sichere Todeszeichen

    Bei 1) und 2) frage ich auch grundsätzlich nach dem Teamkonsens

    Den höchstdementen der zu Hause im eigenen Pflegebett lag hatte ich dabei auch schon und da war die Aussage von Sohn und Tochter: Bitte nicht mehr reanimieren. Ich habe dann noch auf den letzten Schnapper gewartet und Feststellung geschrieben Grundsätzlich anzufangen wenn man keine Informationen hat ist richtig und rechtlich sicher, aber ich treibe es auch nicht auf die Spitze.
    Wichtig ist auch die gründliche Dokumentation, und auch das Durchgehen der H's und HITS im Team.
    35 Min. finde ich persönlich engagiert. Wenn vor meinen Augen Arrest, vielleicht, wenn dazu gekommen und gesichert > 20 Min. ohne ROSC, darf man jede CPR nach Leitlinie einstellen.
    Aber klar, Zeit vergeht wie im Flug.



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