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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo liebe Leser/-innen,

    vorab ich habe nichts gegen Medizinstudierende und Ärzte/Ärztinnen, die chronisch erkrankt sind und trotzdem ihren Beruf ausüben werden bzw. ausüben. Vor dieser Personengruppe habe ich mein höchsten Respekt.

    Allerdings frage ich mich des Öfteren, ob es tatsächlich so einfach ist mit einer erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung einfach die Approbation zu bekommen.
    Zudem stellt sich die Frage, wen eine Person tatsächlich die strengen Kriterien eines Härtefallantrags erfüllt und zugelassen wird. Bekommt diese Person bei so einem bestimmt schwerer chronischer Erkrankung die Approbation?

    Oder gibt es Ihnen bekannte Fälle in denen angehende Kollegen/-innen die Approbation nach dem Medizinstudium verwehrt wurde?

    Gibt es Unterschiede bei der Erkrankung z.B bei einer nicht progredienten Erkrankung wie: Epilepsie, chronische Migräne und bei progredienten Erkrankungen wie MS ?


    Würde mich einfach sehr interessieren. Danke schon mal



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Bei der Frage der Approbation kommt es nicht darauf an, ob es eine -ggf. schwere- chronische Erkrankung gibt, sondern mehr darauf ob es eine Erkrankung gibt, die an deiner generellen Zuverlässigkeit und damit Eignung als Arzt zweifeln lässt.

    Folglich hat der genehmigte Härtefallantrag bei schwerer Erkrankung erstmal nichts damit zu tun.
    Auch die genannten Erkrankungen -Epilepsie, chronische Migräne und bei progredienten Erkrankungen wie MS- führen i.d.R wohl nicht dazu, dass die Approbation versagt wird.

    Schwierig dürften präexistente Suchterkrankungen sein, sowie einige schwere psychische Erkrankungen, bei denen aber fraglich wäre, ob man mit ihnen überhaupt das Studium schafft.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Damit ich Sie richtig verstehe, es kommt nicht auf die Erkrankung an, sondern wie sehr diese einen beeinträchtigt als Arzt zu arbeiten.

    Also erstmal richtet sich es danach, wie gut man trotz einer bestimmten Erkrankung als Arzt arbeiten kann?

    Allerdings wird die Approbation nicht eingeschränkt, sondern entweder ganz oder gar nicht erteilt oder?

    Nun frage ich mich allerdings, nehmen wir aus Einfachheit das Beispiel Epilepsie ( allgemein ohne eine Unterform zu nennen) und MS ist ja sehr variabel.

    Nehmen wir mal an, dass ein Medizinstudent an Epilepsie erkrankt ist, die sich nur schwer therapieren lässt. Bekommt diese Person dann eine Approbation? Mit Approbation könnte derjenige einen FA für Unfallchirurgie und Orthopädie beginnen, wäre dies aber nicht unwürdig des Arztberufes bzw. eine Patientengefährdung?

    Geschweige den die normalen Dienste auf einer Station für eine chronisch kranke Person schon wahrscheinlich sehr viel anstrengender sind.

    Ich frage wirklich nur aus Interesse, ich selbst bin glücklich als Physiotherapeut tätig. Deshalb weiß ich auch über die genannten Krankheitsbilder durchaus Bescheid, was sie für eine Person/Patient bedeuten könnte.

    Danke für die nette Antwort



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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Nun, „es kommt drauf an“. Für die Approbation braucht man ein ärztliches Attest, das entsprechende geistige und körperliche Gesundheit bescheinigt. Bei komplizierten Erkrankungen wird das der Hausarzt aber nicht ausstellen wollen oder können. Im Zweifelsfall muss dann ein fachärztliches Gutachten klären, ob jemand geeignet ist, den Arztberuf auszuüben oder nicht.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #5
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    Zitat Zitat von MedPsycho Beitrag anzeigen
    V
    Nehmen wir mal an, dass ein Medizinstudent an Epilepsie erkrankt ist, die sich nur schwer therapieren lässt. Bekommt diese Person dann eine Approbation? Mit Approbation könnte derjenige einen FA für Unfallchirurgie und Orthopädie beginnen, wäre dies aber nicht unwürdig des Arztberufes bzw. eine Patientengefährdung?
    Wegen einer Erkrankung ist ein Arzt niemals "unwürdig" für seinen Beruf, eventuell aber ungeeignet. Das aber auch nicht pauschal aufgrund einer Erkrankung, sondern in Betrachtung konkreter Gefährdungssituationen für Patienten. Selbstverständlich wird auch angehenden Ärzten mit Sucht- und psychischen Erkrankungen die Approbation erteilt, denn es braucht dafür keines Gutachtens, sondern lediglich einer Bescheinigung durch einen beliebigen Arzt (der gar nicht von den vorliegenden Störungen wissen muss). Es muss gerade keine Gesundheit bescheinigen, sondern lediglich eine nicht vorhandene Ungeeignetheit.

    Es gibt noch die Begriffe der Unzuverlässigkeit und der Unwürdigkeit. Ersteres bezieht sich auf (wiederholtes schweres) Fehlverhalten in berufsrechtlichen Fragen, letzteres auf Straftaten. Wenn man so will, sind damit also charakterliche Schwächen, ggf. Persönlichkeitsstörungen, gemeint.



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