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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von rafiki Beitrag anzeigen
    Wegen einer Erkrankung ist ein Arzt niemals "unwürdig" für seinen Beruf, eventuell aber ungeeignet. Das aber auch nicht pauschal aufgrund einer Erkrankung, sondern in Betrachtung konkreter Gefährdungssituationen für Patienten. Selbstverständlich wird auch angehenden Ärzten mit Sucht- und psychischen Erkrankungen die Approbation erteilt, denn es braucht dafür keines Gutachtens, sondern lediglich einer Bescheinigung durch einen beliebigen Arzt (der gar nicht von den vorliegenden Störungen wissen muss). Es muss gerade keine Gesundheit bescheinigen, sondern lediglich eine nicht vorhandene Ungeeignetheit.

    Es gibt noch die Begriffe der Unzuverlässigkeit und der Unwürdigkeit. Ersteres bezieht sich auf (wiederholtes schweres) Fehlverhalten in berufsrechtlichen Fragen, letzteres auf Straftaten. Wenn man so will, sind damit also charakterliche Schwächen, ggf. Persönlichkeitsstörungen, gemeint.
    Danke für Ihren Beitrag.
    Unwürdig ist natürlich die falsche Wortwahl gewesen. Dies habe ich andeuten wollen mit dem Beispiel Epilepsie,weil es sich hierbei gut aufzeigen lässt mit der Gefährdung.

    Aber ist tatsächlich möglich von jedem Arzt sich so eine Bescheinigung ausstellen zu lassen? Gibt es Konsequenzen, wenn es herauskommt, dass Person XY beim Arzt XY Erkrankungen verschwiegen hat und aufgrund dessen zu einer Gefährdung eines Patienten kommt? ( auch Konsequenzen seitens der Approbation?)

    Verzeihen Sie, dass ich so gerade in diesem Punkt nachfrage. Allerdings hat eine ehemalige Mitschülerin die Berufsbezeichnung als Physio verwehrt bekommen, weil sie an Epilepsie erkrankt ist. Ein Gutachten fiel auch negativ aus.
    Im Gegenzug bekommt ein angehender Arzt einfach die Bescheinigung, wenn er zu einem unbekannten Arzt geht und Erkrankungen dort verschweigt?



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  2. #7
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Nun, „es kommt drauf an“. Für die Approbation braucht man ein ärztliches Attest, das entsprechende geistige und körperliche Gesundheit bescheinigt. Bei komplizierten Erkrankungen wird das der Hausarzt aber nicht ausstellen wollen oder können. Im Zweifelsfall muss dann ein fachärztliches Gutachten klären, ob jemand geeignet ist, den Arztberuf auszuüben oder nicht.
    Gegenfrage: Was können diejenigen Absolventen eines Medizinstudiums beruflich machen, die keine Approbation bekommen?

    Haben diese Personen umsonst studiert?



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  3. #8
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    Zitat Zitat von MedPsycho Beitrag anzeigen
    Im Gegenzug bekommt ein angehender Arzt einfach die Bescheinigung, wenn er zu einem unbekannten Arzt geht und Erkrankungen dort verschweigt?
    "Im Gegenzug" bekommt er sie nicht, sondern einfach so, ja. Er sei denn, er ist offensichtlich schwer beeinträchtigt z. B. durch eine Psychose und eine Suchtkrankheit, das ist ja klar, dann würde er Patienten gefährden. Aber selbstverständlich bekommen auch z. B. Schizophrene und Epileptiker die Approbation, wenn die konkrete Erkrankung bei einer bestimmten Person so behandelt ist bzw. verläuft, dass eine ärztliche Berufsausübung möglich ist - wenn auch möglicherweise nicht in allen Bereichen.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Ich möchte auch darauf hinweisen, dass auch die Approbation, ähnlich wie ein Führerschein, kein Freifahrtsschein für immer ist.
    Man darf als Arzt nie Tätigkeiten übernehmen, die man objektiv nicht kann, bzw. für die man nicht geeignet ist. Stichwort auch in diesem Fall: "Übernahmeverschulden".

    Sprich, jemand, der eine schwere, schlecht beherrschbare Epilepsie mit regelmäßigen Anfällen hat, müsste das seinem Arbeitgeber mitteilen und dürfte nie der einzige Arzt sein, also z.B. keine Dienste machen. Wahrscheinlich wären auch Tätigkeiten im OP oder manuelle Tätigkeiten schwierig, je nachdem, wie "unvorhergesehen" sich die Anfälle ereignen.

    So jemand würde vermutlich trotzdem die Approbation bekommen. Die praktische Berufsausübung kann trotzdem schwierig bis unmöglich sein.

    Zitat Zitat von MedPsycho
    Gegenfrage: Was können diejenigen Absolventen eines Medizinstudiums beruflich machen, die keine Approbation bekommen?

    Haben diese Personen umsonst studiert?
    Zunächst besteht eventuell die Möglichkeit der eingeschränkten Approbation, wie schon genannt. Damit könnten diese Absolventen dann in bestimmten Bereichen fernab der Akutmedizin unterkommen: Denkbar sind einige der Laborfächer (wobei der Abschluss einer Facharztausbildung aufgrund des fehlenden klinischen Jahres schwierig werden könnte), bestimmte Tätigkeiten beim Gesundheitsamt oder in der Pharmaindustrie oder bei Versicherungen.
    Dennoch werden es Ärzte mit eingeschränkter Approbation auf dem Arbeitsmarkt sicher schwieriger haben als "durchschnittliche" Mediziner.

    Völlig ohne Approbation wird es sicherlich nochmal schwieriger und ich sähe da schon die Gefahr, dass man sein Wissen nicht gewinnbringend einsetzen kann.
    Dennoch sind auch in diesem Fall Tätigkeiten in Versicherungen oder Behörden (Anmerkung: aber als Sachbearbeiter, nicht als Arzt), als Medizinredakteur/in oder als Pharmareferent/in zumindest theoretisch denkbar.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von rafiki
    Selbstverständlich wird auch angehenden Ärzten mit Sucht- und psychischen Erkrankungen die Approbation erteilt, denn es braucht dafür keines Gutachtens, sondern lediglich einer Bescheinigung durch einen beliebigen Arzt (der gar nicht von den vorliegenden Störungen wissen muss). Es muss gerade keine Gesundheit bescheinigen, sondern lediglich eine nicht vorhandene Ungeeignetheit.
    @rafiki: Formal ist das natürlich richtig. Wenn der Arzt der die Bescheinigung ausstellt, nichts von der Erkrankung weiß, wird man die Bescheinigung trotzdem bekommen und damit auch die Approbation.

    Allerdings....wenn sich hinterher herausstellt, dass eine Erkrankung vorliegt, die zu fehlender Eignung führt, kann man die Approbation durchaus nachträglich wieder verlieren.
    Aber Du hast Recht, dass die Eingangskontrollen nicht besonders streng sind.

    Zitat Zitat von rafiki
    Es gibt noch die Begriffe der Unzuverlässigkeit und der Unwürdigkeit. Ersteres bezieht sich auf (wiederholtes schweres) Fehlverhalten in berufsrechtlichen Fragen, letzteres auf Straftaten. Wenn man so will, sind damit also charakterliche Schwächen, ggf. Persönlichkeitsstörungen, gemeint.
    Zum Thema Unwürdigkeit bzw. charakterliche Schwächen und Approbation gab es vor einiger Zeit einen interessanten Fall, den wir auch im Forum diskutiert haben.
    Da ging es um einen Medizinstudenten, der wegen Totschlags am Partner seiner Exfreundin verurteilt wurde und auch eine Gefängnisstrafe verbüßt hatte. Über viele Jahre wurde ihm deswegen konsequent die Approbation verweigert, aber schließlich hat er sie in hohem Alter doch vor einem Gericht einklagen können....

    Ein vorsätzliches Tötungsdelikt im privaten Rahmen kann im Approbationsverfahren nach dessen Tilgung aus dem Bundeszentralregister nicht mehr entgegengehalten werden. Ein inzwischen 77-jähriger muss nun seine Approbation erhalten.

    Am 13. Dezember 1985 erschoss der Kläger mit einer Schrotflinte den Freund seiner ehemaligen Freundin und fügte dieser mit dem Gewehr eine Trümmerfraktur des Nasenbeins sowie Wunden an Nase und Wangen zu. Sein anschließender Versuch, sich selbst das Leben zu nehmen, ging fehl. Die Sachverständigen berichteten von einer narzisstischen Persönlichkeit mit schizoiden Zügen und grandiosen Überhöhungstendenzen des Klägers. (...)

    Quelle:https://oberarzt-heute.de/wie-lange-...ation-bekommen
    Der Fall geht sehr gegen mein persönliches Ehrgefühl und Berufsethos. Er zeigt aber, dass es gar nicht so einfach ist, jemandem eine "Unwürdigkeit" zu attestieren und ihm deshalb die Approbation zu verweigern.
    In diesem Fall hatte die (anscheinend schwere!) Persönlichkeitsstörung als "charakterliche Schwäche" ja sogar zu einer Straftat geführt....
    (Allerdings wird dieser Mensch aufgrund seines Alters zumindest niemals als Arzt arbeiten)
    Geändert von Nefazodon (05.04.2024 um 22:13 Uhr)
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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