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Bei der BLÄK war zu meiner Zeit in chirurgischen Fächern gefordert dass die "Teilnahme an Nacht- und Bereitschaftsdiensten" im Zeugnis explizit drin steht und wenn das nicht drin stand kam es zu Nachfragen. Kann gut gehen, muss nicht.
Wenn du eine rechtssichere Auskunft haben willst muss du das über deine entsprechende Landesärztekammer machen. Alles andere ist Spekulation.
Und wenn man sich https://api.blaek.de//content/medien...s-wbo-2021.rtf anschaut ist der Textbaustein weiterhin in den neuen Zeugnissen.
Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.