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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebe Kollegen, ich hab da mal eine Frage an euch , wenn man als Assistenzarzt von den Nachtdiensten befreit ist und die Teilnahme daran nicht im Weiterbildungszeugnis bescheinigt wird , wird man dann für die fqcharztprüfung zu gelassen . Hat da jemand Erfahrungen ? In meiner Klinik sind einige Ärztinnen komplett von den Diensten befreit für die komplette Dauer der Weiterbildung und ich überlege nun mich für die Dauer meines fremdjahres aus gesundheitlichen Gründen befreien zu lassen . Kann einem dies beim Prüfungsamt zum Hindernis gemacht werden ? Vielen Dank für eure Erfahrungsberichte .



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  2. #2
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    Zitat Zitat von Venlafaxin Beitrag anzeigen
    Liebe Kollegen, ich hab da mal eine Frage an euch , wenn man als Assistenzarzt von den Nachtdiensten befreit ist und die Teilnahme daran nicht im Weiterbildungszeugnis bescheinigt wird , wird man dann für die fqcharztprüfung zu gelassen . Hat da jemand Erfahrungen ? In meiner Klinik sind einige Ärztinnen komplett von den Diensten befreit für die komplette Dauer der Weiterbildung und ich überlege nun mich für die Dauer meines fremdjahres aus gesundheitlichen Gründen befreien zu lassen . Kann einem dies beim Prüfungsamt zum Hindernis gemacht werden ? Vielen Dank für eure Erfahrungsberichte .

    Interessiert die Ärtzekammer glaube ich wenig und es wird danach nicht aktiv gefragt. Ich selbst hatte wegen eines Projekts im Krankenhaus keine Dienste ende meine Weiterbildung geleistet. Im ambulanten Bereich macht man sowieso keine Dienste.

    Auf privaten Abteilung machen Assistenzarzte häufig auch keine Dienste.

    An deiner stelle würde ich mir keine Gedanken machen, vor allem wenn es um einen Jahr geht.



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  3. #3
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    Die Frage ist, warum das jetzt gerade beim Neurojahr zum Thema wird. Wirkt in Zusammenschau mit deinem vorigen Thread etwas nach Vermeidungsverhalten...



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  4. #4
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Deine Kollegen werden dich jedenfalls lieben. Und ob der Chef sich das antut (die Stimmung bei denen, die dann mehr Dienste machen müssen, wird entsprechend sein) wird sich zeigen.



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  5. #5
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    Bei der BLÄK war zu meiner Zeit in chirurgischen Fächern gefordert dass die "Teilnahme an Nacht- und Bereitschaftsdiensten" im Zeugnis explizit drin steht und wenn das nicht drin stand kam es zu Nachfragen. Kann gut gehen, muss nicht.
    Wenn du eine rechtssichere Auskunft haben willst muss du das über deine entsprechende Landesärztekammer machen. Alles andere ist Spekulation.
    Und wenn man sich https://api.blaek.de//content/medien...s-wbo-2021.rtf anschaut ist der Textbaustein weiterhin in den neuen Zeugnissen.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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