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  1. #1
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    Hallo zusammen,

    In der Angabe ist die Rede von einer Vigilanzminderung (unklares Ausmaß) bei noch erhaltener suffizienter Spontanatmung.
    Die allerhöchste Priorität hat in meinen Augen die Sicherung der Vitalfunktionen, unter ihnen an oberster Stelle natürlich die Atemwege. In der Statistik scheinen viele das CT zu bevorzugen. Wie seht ihr das?

    Zwei Punkte, die ich mich bei der Aufgabe bisschen verunsichern:
    - das Ausmaß der Vigilanzminderung ist nicht angegeben, sprich es ist unklar, ob es eine Atemwegssicherung in Form einer ET sein muss
    - auch das Freihalten der Atemwege in Form der stabilen Seitenlage, in die der Patient mit Vigilanzminderung gehört, ist eine Form des Atemwegsmanagements.

    Die Frage scheint mir anfechtbar.

    Was meint ihr?



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  2. #2
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    Ich habe mich da auf das CT eingeschossen, weil einfach nicht angegeben war, wie die GCS-Veränderung ist bzw. diese nicht zu erschließen war. Hätte ja auch einfach von 15 auf 14 abgefallen sein können. Kann deine Argumente für die Atemwegssicherung aber auch verstehen.



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  3. #3
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    Also ich habe mich auch für das Atemwegsmanagement entschieden, gerade weil ja das OP-Gebiet im Kieferbereich durchaus die Möglichkeit bietet, dass da durch Hämatom / sonstige Schwellung ein A Problem mit Cannot-ventilate/ cannot intubate entstehen könnte. Zumal der Patient ja auch noch Adipositas als Prädiktor für nen schwierigen Atemweg hatte. Finde die Informationen aber auch viel zu dürftig für eine vernünftige Entscheidung…🙈



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  4. #4
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    „Zur Diagnosesicherung einer Riesenzellarteriitis erfolgt i.d.R. ein langstreckiges Biopsat aus der A. temporalis. Zuvor muss jedoch durch eine Farbduplexsonografie eine hochgradige Stenose der A. carotis interna ausgeschlossen werden, die eine Kollateralbildung über die A. carotis externa, A. temporalis und periorbitale Arterien zur Aufrechterhaltung der zerebralen Perfusion notwendig macht. Da zur histologischen Untersuchung ca. 2,5 cm der Arterie entnommen und beide Enden ligiert werden, wird ein eventuell essenzieller Blutfluss durch diesen Eingriff unterbunden und kann zur zerebralen Ischämie führen.„ Quelle: Amboss. - Hier geht es zwar um die Riesenzellarteriitis, aber in diesem Fall wurde ja auch irgendwie an der Temporalis rummanipuliert, oder? Ist da ein Denkfehler drin?



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  5. #5
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    Kann das Argument mit der Atemwegssicherung gut nachvollziehen, gerade da über die Dynamik der Vigilanzminderung nichts beschrieben ist. Wenn ich aber in ein Patientenzimmer mit vigilanzgemindertem Patienten komme, der selbstständig und suffizient atmet, würde ich ihn eher zeitnah ins CT schieben (lassen lol) als mir um seine (funktionierende) Spontanatmung Gedanken zu machen. Zumal es keinen Anhalt gibt auf eine zu erwartende Verschlechterung. Das "noch" in "noch erhaltener suffizienter Spontanatmung" würde ich persönlich eher als Distraktor verstehen, und nicht etwa als eine ankündigende Verschlechterung. Letzendlich imo nicht eindeutig tho, hab auch zwischen den beiden geschwankt..



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