Naja, die Studienordnung meiner alten Uni sagt z.B., dass man, um Prüfer einer mündlichen oder praktischen Prüfung bzw. Prüfer im Sinne des Erstellers einer schriftlichen Prüfung zu sein mindestens die gleichen oder ähnliche Anforderungen erfüllen muss, die die spezifische Prüfung abfragt. Sorry für den langen Satz.
Ich kann also problemlos uni-intern unsere Klausur erstellen, oder auch "fachfremd" für eine andere medizinische Fachrichtung mündlich mit-prüfen oder deren Klausur korrekturlesen und dann freigeben.
Bei uns waren die M3-Prüfer alles Personen auf Oberarztebene (Uniklinik), ähnlich kenne ich es von denen, die an peripheren Häusern waren. Einzige Ausnahme: Allgemeinmedizin-Prüfende, das sind im Regelfall die gleichen Ärzte gewesen, die in Kooperation mit dem entsprechenden Institut auch die Kurse unterrichten.
Von daher: Tätigkeit in einem prüfungsfähigen Fach (also bei uns wurde z.B. Labor, Mibi, Transfusion, Pharma auch nie als 4. Fach geprüft), vermutlich wird der Facharzt erwartet, auch wenn er nicht vorgeschrieben ist. Und natürlich Tätigkeit an der Uni/Lehrkrankenhaus/Lehrpraxis.