teaser bild
Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 15 von 18
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
    Beiträge
    1.895

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    @davo: der TE sagt ja, dass es auch darum geht, dass er Minusstunden zurückzahlen soll.
    Muss er natürlich nicht. Daher meine Empfehlung zu einer Rechtsberatung....
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #12
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.743
    Ja, sicher, dafür schon.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #13
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
    Beiträge
    23.487
    Betriebsräte sind für die Dienstplanung auch als Partner ins Boot zu holen. Da kann man manche Sachen auch ohne Rechtsbeistand lösen.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #14
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.757
    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Minusstunden gibt es arbeitsrechtlich gesehen nicht.
    Bei Streik geht das schon, da kannst du auch Arbeitswillige ausschließen und musst dann als AG nicht zahlen, ob das aber auch andere Berufsgruppen trifft weiß ich nicht. Außerdem sind Ansprüche nach 6 Monaten verjährt, 3 Jahre rückwirkend musst du gar nix machen aus meiner Sicht und es wäre zu prüfen ob der Rückzahlungsanspruch überhaupt noch besteht.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #15
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
    Beiträge
    1.895

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Bei Streik geht das schon, da kannst du auch Arbeitswillige ausschließen und musst dann als AG nicht zahlen, ob das aber auch andere Berufsgruppen trifft weiß ich nicht. Außerdem sind Ansprüche nach 6 Monaten verjährt, 3 Jahre rückwirkend musst du gar nix machen aus meiner Sicht und es wäre zu prüfen ob der Rückzahlungsanspruch überhaupt noch besteht.
    Im Vorhinein mit Ankündigung mag das möglich sein. Aber rückwirkend? -das glaub ich nicht.
    Unabhängig von irgendwelchen sonstigen Fristen.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook