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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
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    Vollkommen richtig. Deswegen habe ich "in der Regel" geschrieben. Ich wollte es jetzt nicht unnötig kompliziert machen um niemanden zu überfordern
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  2. #12
    Registrierter Benutzer Avatar von Zilia
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    07.05.2019
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    Ich würde das auch seltsam finden. Es ist ja kein kurzer Vertrag oder so. Auch wenn es von beiden Seiten her kündbar ist, würde mir das strange vorkommen, als ob man nur eine überbrückende Stelle bekommen sollte ( und schon jemand danach in den Startloechern steht). Was ich allerdings in meinen vorherigen Joberfahrungen auch im anderen Extrem schlimm fand, war, einen zum Ende der Probezeit eiskalt zu entlassen und vorher noch schön auszubeuten.



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  3. #13
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    Die verkürzte Probezeit sichert ja eher den Arbeitnehmer mehr ab als den Arbeitgeber. Ich sehe nicht wirklich, inwieweit eine Verkürzung da in Zusammenhang mit einer Überbrückungsstelle stehen sollte? Wir reden ja nicht von der Befristungsdauer.

    Sehr wohl würde ich aber skeptisch werden, dass es sich anscheinend um einen Hausvertrag handelt. Da kann viel Blödsinn drinstehen. Oder man erlebt Überraschungen mit Dingen, die in den Tarifverträgen abgehandelt werden, im Hausvertrag aber keine Erwähnung finden. Zumindest habe ich noch nie gehört, dass ein Haus einen üblichen VKA-Tarif o.ä. herausgibt, dann aber abweichend davon von Hand eine verkürzte Probezeit ergänzt. Da würden mich mal mehr Infos zum Vertrag interessieren.

    Rausschmisse in der Probezeit habe ich auch schon so einige mitbekommen. Sowohl in eigenen Abteilungen als auch in solchen, in denen ich mich beworben habe und dann die Nachfolge des ausgebooteten Mitarbeiters antreten sollte.



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  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Dafür ist die Probezeit ja auch da. Das ist also weder verwerflich noch ausnutzend noch sonstwas.



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  5. #15
    Platin Mitglied
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    Was viele bei verkürzter Probezeit nicht auf dem Schirm haben: Auch wenn die Probezeit schon früher endet, gilt das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten Beschäftigungszeit!
    Das heißt, das man in den ersten sechs Monaten auch ohne das Vorliegen besonderer Gründe gekündigt werden kann, nur ist die Kündigungsfrist in der Regel länger.



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