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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
    Da würde ich auf gar keinen Fall nachfragen - zumindest nicht, wenn man sich irgendwie identifizierbar machen könnte. Sonst endet das damit, dass es da jemand ganz gut meint und das Ganze dann tatsächlich juristisch aufgerollt wird.
    Warum sollte TE dort auch nachfragen?
    Die Regelungen des Tarifvertrags sind klar - und sollten nicht unterlaufen werden. Punkt.
    Der MB als Gewerkschaft der den Tarifvertrag ausgehandelt hat, wird dir bestimmt keine Empfehlungen dazu geben, ihn zu unterlaufen.

    Rein rechtlich muss man Arbeits- und Tarifrecht von Haftung im Schadensfall unterscheiden.
    Arbeits- und tarifrechtlich, ist es für deinen AG erstmal schwierig Ausnahmen von tarifvertraglichen Regelungen zu begründen....und auch wenn Du es willst, kann das Folgen für den AG haben.
    Haftungsrechtlich hast Du erstmal nichts zu befürchten, wenn Du gegen die tarifvertragliche Regelungen zur Anzahl der Wochenenden verstößt. Von daher hat das eine mit dem anderen erstmal nichts zu tun.
    Anders sieht es mit den Regelungen im Arbeitszeitgesetz zu Ruhezeiten und ähnlichem aus-....hier können Verstöße eine Haftung für Schäden begründen. Aber das ist ein anderes Thema.

    Aus meiner Sicht wird sich das Ganze nur informell zwischen dir, den anderen Assistenzärzten und deinem Chef klären lassen.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  2. #12
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Was steht denn im TV drin? Dass der Arbeitnehmer nur 2 Wochenenddienste machen DARF? Oder SOLLTE? Oder dass der Arbeitgeber nicht mehr als das ANORDNEN DARF/SOLLTE? Bei sowas steckt der Teufel ja im Detail.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    TV-Ärzte VKA
    Arbeitsleistungen (regelmäßige Arbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft) am
    Wochenende (Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) dürfen an höchstens zwei
    Wochenenden im Kalendermonat angeordnet werden. 2Abweichend davon darf
    je Kalendervierteljahr für ein weiteres Wochenende Arbeitsleistung angeordnet
    werden....
    Jedenfalls ein freies Wochenende pro Kalendermonat ist zu gewährleisten.

    Ohne juristischen Backround lässt sich die Frage meiner Meinung nach nicht lösen.



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  4. #14
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
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    Ah… „angeordnet werden“… Heißt also erwartungsgemäß nicht, dass man nicht mehr als zwei Wochenenddienste machen DARF.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

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  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Ah… „angeordnet werden“… Heißt also erwartungsgemäß nicht, dass man nicht mehr als zwei Wochenenddienste machen DARF.
    Genau!

    Der Tarifvertrags ist dazu da die Arbeitnehmer zu schützen vor einer Ausbeutung durch den Arbeitgeber. Es gab Zeiten in denen war es möglich 4 Wochenenden durchzuarbeiten, "gleicht sich ja wieder irgendwann aus" und dann hat es sich, wie unerwartet, doch nicht ausgeglichen und so.

    Wer freiwillig mehr Wochenenden macht, selbst schuld, eigene Entscheidung, was auch immer. Prinzipiell erstmal kein Problem. Probleme kann es geben wenn man Ruhezeiten aufgrund des Arbeitszeitgesetzes nicht einhält oder Obergrenzen von dort. Das kann auch dem Arbeitgeber um die Ohren fliegen. Oder es kann Probleme geben wenn sich jemand beschwert (beim Betriebsrat, Personalrat, Personalabteilung, Chef, etc.). Aber schwierig in Richtung Vergangenheit. Kann halt dann sein dass es in der Zukunft anders eingeteilt wird. Die Vergangenheit ist vorbei (Arbeitszeitgesetzverstöße ausgenommen)
    Zitat Zitat von Cinnafly Beitrag anzeigen
    Kann es da irgendwann Probleme geben und mir die Klinik irgendwie verbieten und mich "zwingen", dafür 24-Stunden Dienste zu übernehmen (von denen man ja fast endlos viele pro Monat machen "darf")?
    Und ja. Klar kann dir die Klinik deine Dienstpraxis verbieten. Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht und kann dich prinzipiell zu Diensten unter der Woche einteilen. So wie es im Arbeitsvertrag auch drin steht.
    Aber wieso sollten sie das tun? Wenn es eine Regelung in der Abteilung gibt mit der alle glücklich sind, dann ist das doch eine win-win-win-Situation. Win für dich, win für deine Kollegen und win für die Abteilung dass es weniger Ärger gibt. Wir streiten uns drum wer die Wochenenden machen MUSS, nicht wer sie machen DARF...
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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