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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    HALLO!

    Habe mal ne frage:

    weiss jemand von euch zufällig ob man
    wegen zahlreichen ladendiebstählen( seine approbation nicht bekommt???
    oder haben diese diebstähle keine relevanz hinsichtlich des ärztlichen berufes??

    wo kann man sich informieren?
    wäre sehr dankbar für eure ratschläge??



    lg
    dr.mabuse27



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  2. #2
    TBSE performer Avatar von test
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    Soweit ich weiß darf man zur Erlangung der Approbation nicht vorbestraft sein. Vorbestraft gilt man glaube ich erst ab einer Strafe von 90 Tagessätzen. Und wenn man vorbestraft ist verliert man diesen "Makel" je nach Härte der Straftat nach 5 bis 10 Jahren oder noch längerer Zeit. Ich würde wenn dich das tatsächlich betrifft mal juristische Beratung in Anspruch nehmen.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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  3. #3
    (Sc)Herzchirurg
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    Im aktuellen polizeilichen Führungszeugnis dürfen keine Eintragungen sein.
    Also erst mal informieren, ob dem so ist, dann kann man sich immernoch um einen Anwalt bemühen...



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  4. #4
    Gold Mitglied Avatar von micca
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    ich weiss es nicht genau, aber stehen beim führungszeugnis für die approbation nicht auch die kleinstrafen drin ? sogenanntes großes führungszeugnis ?
    aber frag lieber jemand, der es wirklich weiss. rechtsberatung ist sicher nicht schlecht.

    micca



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  5. #5
    TBSE performer Avatar von test
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    Im polizeilichen Führungszeugnis stehen Strafen ab 90 tagessätzen drin, es sei denn man hat mehrere Strafen und darunter auch eine mit über 90 dann stehen auch kleinere mit drin.
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