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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Gold Mitglied Avatar von micca
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    Original geschrieben von test
    Im polizeilichen Führungszeugnis stehen Strafen ab 90 tagessätzen drin, es sei denn man hat mehrere Strafen und darunter auch eine mit über 90 dann stehen auch kleinere mit drin.
    ist das aktuell ? ich weiss, dass es früher verschiedene führungszeugnisse gab. wenn du dich zb bei der polizei, zur approbation als arzt oder apotheker, staatsdienst... beworben hast, wurde ein "größeres" führungszeugnis ausgestellt. oder so !?

    micca



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  2. #7
    TBSE performer Avatar von test
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    Also ich habe mich über das Thema vor nen paar Monaten mal im Inet informiert also perfekt kenne ich mich damit auch nich aus aber soweit ich weiß gibt es verschiedene Führungszeugnisse. Es gibt ein behördliches oder so. Aber das braucht man nicht für eine Approbation oder ähnliches. Das dürfen nur die Gerichte einsehen oder so ähnlich, da steht dann wohl alles drin. Aber in dem ich glaube polizeiliches Führungszeugnis heißt es, das man für Approbation oder ähnliches vorlegen muß stehen nur Strafen ab 90 Tagessätzen drin außer wenn man mehrere hat auch kleinere und diese Strafen fallen nach einer gewissen Zeit auch wieder raus.
    Aber in einem Ernstfall würde ich da immer Rechtsberatung aufsuchen.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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