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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Heute morgen habe ich die Zeitung des Marburger Bundes erhalten, auf der Titelseite gleich der Artikel über die AIP-Abschaffung. Ich möchte einen neuen Diskussionspunkt anregen, dazu darf ich zunächst aus dem Artikel zitieren :

    "....Die BÄK weist im Folgenden darauf hin, das in der BEgründung zur Änderung der Bundesärzteordnung der Approbationsanspruch verankert ist, wodurch sich ableiten lässt, dass nicht jeder Arzt / jede Ärztin im Praktikum verpflichtet ist, die Approbation zu beantragen. Bereits erteilte Berufserlaubnisse (auch nach dann altem §10 Abs. 4 BÄO) behalten insofern ihre Gültigkeit. ÄRTZINNEN UND ÄRZTE IM PRAKTIKUM MÖGEN SICH AUS PERSÖNLICHEN GRÜNDEN DAFÜR ENTSCHEIDEN IHRE AIP-AUSBILDUNGSVERTRAG NICHT AUFLÖSEN ZU WOLLEN. Dies trifft vor allem auf diejenigen zu, die Sorge um eine Weiterbeschäftigung im Assistentenverhältnis haben oder ausländerrechtlichte Probleme durch den Approbationsamtrag vermeiden möchten.......Die BÄK weist aber auch darauf hin, dass bei fortbestehenden AiP-Ausbildungsverhältnissen kein Rechtsanspruch auf Verbesserung bzw. Ausgleich der Vergütung aus Assistenzarztniveau besteht"

    Meines Erachtens heißt dies doch im Klartext :

    Den Verwaltungen der Kliniken wird doch dadurch ermöglicht, den oder die AIP / Äip zu erpressen. Entweder man entschließt sich doch aus "persönlichen Gründen" gefälligst das AIP abzuleisten oder man kann gehen. Diese Tatsache ist doch im obigen Zitat schön nett formuliert verpackt.
    Das heißt also, dass wir, die jetzt noch AIP-Verträge haben, doch wohl alle noch die 18 Monate zum Aip-Gehalt arbeiten dürfen.

    Ich habe schon von einigen AIPlern gehört, dass die Verwaltung angefragt hat, ob sie nicht zufälligerweise "persönliche Gründe" haben, um nicht die Vollapprobation zu beantragen.

    Also haben wir, die jetzt noch im AIP sind, wohl doch Pech gehabt....

    Was denkt ihr ?



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  2. #2
    Der mit dem Elch tanzt
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    Hej !

    Es wird sich hier doch nicht schonwieder ein Pessimissmus breit machen ?!?

    Sicher können die bösen Menschen der Verwaltung (& Die widerlichen Chefs) uns erpressen, das AIP komplett zu vollenden zum Hungerlohn, gleichzeitig stellt sich ja aber die Frage, ob es nicht vielleicht kosteneffektiv ist, uns dann ach dem AIP zu behalten, da wir dann volleingearbeitete Mitarbeiter sind & ein neuer Assi (zumal, wenn er dann direkt von der Uni kommt) bei weitem nicht das leistet, was Du mit Deiner 18 monatign Erfahrung bringst - das gleiche Geld bekommt er allemal. Sollte nun mein Arbeitgeber mich zur Vollendung des AIP zum Hungerlohn zwingen wird das meine Motivation dort zu bleiben sicher nicht erhöhen & ich werde die verbleibende AIP-Zeit dazu verwenden mich nach "vernünftigeren Chefs" umzusehen.
    Kann nur sagen, dass mir der Chef & die Verwaltung bereits heute ab Oktober einen Assi-Vertrag ab Oktober angeboten hat & ich den Wohl die nächsten Wochen unterschreiben werde unter anderem mit der Begründung, dass man hier davon ausgeht, dass ein neuer Mitarbeiter die ersten Monate (bis zu einem halben Jahr) erstmal mehr kostet an Einarbeitung, als er einbringt & die lieber die letzten 8 Monate volles Gehalt zahlen (der Unterschied ist hier in S nicht so gross, wie in D) statt dann wieder einen neuer Arzt einzuarbeiten ...

    Kann dazu nur nochmal sagen, dass sich an den Arbeitsbedingungen sicher nix ändren wird, solange man immer nur das Negativste sieht & sich dann im eigenen Leiden & Selbstmitleid suhlt !!!
    Veränderungen brauchen nunmal leider ihre Zeit & deshalb sollte man sich an den Kleinigkeiten erfreuen & statt allem Elend auch hin & wieder mal die Möglichkeiten sehen ...

    Kolja



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  3. #3
    Got the glue?? Avatar von Aufschneider
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    Aahh! ihhh! Pee!
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    Also Kolja, sorry, aber es gibt nunmal Leute, die sich Sorgen machen und wenn Dich das nervt, solltest Du Dir vielleicht einanderes Forum suchen.

    Wenn man bei allen Stellen, die man anruft ständig merkt, daß sie nicht die geringste Ahnung haben aber alle sagen mach dir bloooos keine Sorgen und dann nach den letztlichen Konsequenzen (zB bei Drittmittelstellen oder finanzschwachen Häusern) fragt bekommt man trotz allem die Antwort, "ja dann müßten wir sie entlassen", dann macht man sich halt Sorgen. Hier ist manches anders als in Schweden.
    Es gibt keine Körperhöhle, die nicht mit einem starken Arm und einer 14er Nadel erreichbar wäre



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  4. #4
    glücklich im Ausland
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    fertig!
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    Also ich bin der Meinung das sich die Kliniken es eigentlich sich nicht erlauben lassen können das ein AIP geht. Ich meine denen geht ja dann ne Arbeitskraft verloren. Ne Neueinstellung ist nur als Assistenzarzt möglich und die braucht auch erstmal 3-6 Monate um sich richtig einzuarbeiten. Das wuerde also noch einen grösseren Verlust der Klinik bedeuten als dem AIP das Assistenzarztgehalt zu bezahlen. Zumal die Klinik den Assi/AIP ja dann sozusagen umsonst bekommt. Die Zusatzkosten trägt ja der Bund. Bei einer neueinstellung, d.h. Nichtumwandlung der AIP-stelle muss die Klinik das selber bezahlen.....



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  5. #5
    Got the glue?? Avatar von Aufschneider
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    Aahh! ihhh! Pee!
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    136
    ...aber nicht bei zB Drittmittelstellen
    Es gibt keine Körperhöhle, die nicht mit einem starken Arm und einer 14er Nadel erreichbar wäre



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