Ein Patient möchte aber vielleicht nicht unbedingt von jemandem behandelt werden, der im entscheidenden Moment unkonzentriert ist?Original geschrieben von Nano
vielleicht hab ich wegen Unkonzentriertheit durch den Tinnitus mein Abi verhauen
Original geschrieben von Nano
... denn der Antrag auf Nachteilsausgleich sieht, anhand bsp. einer langen Krankheit vor und während des Abiturs, vor, demjenigen seine verminderte Leistungsfähigkeit anzuerkennen.
Original geschrieben von Nano
Selbstverständlich kann sich daran etwas ändern, es kann jederzeit schlimmer werden .
Aufgrund des Tinnitus besteht eine nachweisliche Einbußung der Leistungsfähigkeit. Wann diese aufgetreten ist, scheint in meinen Augen egal zu sein, denn Fakt ist, dass sie besteht.
Die Leistungsfähigkeit bleibt also eingeschränkt, oder vermindert sich allenfalls noch. Warum sollte dadurch dann ein Vorteil entstehen?
(um Missverständnissen vorzubeugen: ich grenze diese eingeschränkte Leistungsfähigkeit ganz klar von körperlichen Handicaps oder vorübergehenden Leistungsminderungen ab, welche sicherlich völlig zurecht ihre Berücksichtigung finden!)
"Mary" airmaria