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  1. #21
    Unregistriert
    Guest

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    ist wirklich sehr knapp. wenn du glück hast, ist es noch ne fünf.an deiner stelle würde ich zum arzt gehen, attest geben lassen. kucken ob es noch gereicht hat und gegebenfalls im frühjahr im mündlichen ne zwei versuchen. ist alles noch möglich! viel glück!!!



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  2. #22
    Peggy80
    Guest
    Habe es in einem anderen Thread schon erwähnt:

    der Sprung von der 6 zur 4 sind nur 15 Punkte.

    Das heisst, wenn die Bestehensgrenze bei 165 Punkten liegt, gibt es ab 150 erst eine 5, dadrunter leider 6. Ist nur ein Beispiel. Ich drücke die Daumen, dass die Bestehensgrenze möglichst tief ist. Z.B. Herbst 2003 gab es ab 143 eine 5, ab 158 eine 4.



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  3. #23
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Zitat Zitat von Peggy80
    Das heisst, wenn die Bestehensgrenze bei 165 Punkten liegt, gibt es ab 150 erst eine 5,
    Der Rest des Beitrages war durchaus richtig...aber die Bestehensgrenze ist beim schriftlichen regulär die 4 !!!!
    (Auch wenn man eine 5 mündlich ausgleichen kann)
    Somit gibt es in obigem Beispiel zwischen 165 und 150 Punkten eine 5 und darunter eine 6....

    EDIT: Wenn man den Beitrag drüber genau liest, ist er auch richtig: Von unten gerechnet gibt es ab 150 punkten eine 5...aber ich wollte es nochmal klarer formulieren
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  4. #24
    Unregistriert
    Guest
    Wie ist das eigentlich wenn man jetzt eine 6 gekreuzt hat? Klar, zur Mündlichen werd ich dann gar nicht mehr geladen und der erste Versuch ist dahin, aber was wäre denn bei folgendem Szenario: 6 gekreuzt, aber die Ladung fürs Mündliche kommt noch diese Woche weil es z.B. gleich am 1. oder 2.9 wäre. Dann würde ja die Ladung erst mal kommen, weil ja das Ergebnis vom schriftlichen offiziell noch gar nicht feststeht. Ich denke mir daß es dann so ist, daß im Nachhinein die Berechtigung zur mündlichen sozusagen "rückwirkend" widerrufen wird, oder? Oder muß ich dann trotzdem zur mündlichen gehen und die wird dann separat gewertet, so als ob ich beim schriftlichen krank gewesen wäre? Aber das wäre ja eigentlich dann eine ungleichbehandlung zwischen denen die eine frühe und denen die eine späte mündliche Prüfung haben (jetzt immer darauf bezogen daß das schriftliche eine 6 ist). Mach ich mir da jetzt zu viele Gedanken?



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  5. #25
    Kano
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    [QUOTE=Unregistriert]Wie ist das eigentlich wenn man jetzt eine 6 gekreuzt hat? Klar, zur Mündlichen werd ich dann gar nicht mehr geladen [...]QUOTE]

    Ich hatte beim ersten Mal auch ne 6 im Kreutzen. Die Ladung hab ich trotzdem nachher bekommen. Ich bin also mit der Ladung ins Muendliche gegangen, hab den Profs gesagt dass ich ne 6 im Kreutzen hatte, und hab dann gefragt ob ich trotzdem zuhoeren darf. Die Profs hatten natuerlich nichts dagegen und haben einfach als "nicht-anwesend" eingetragen. Andererseits, haette ich nichts gesagt, dann haette auch keiner gewusst was ich im schriftlichen hab. Solange die Ladung da ist, kannste dich beim Muendlichen in die Pruefung setzen.



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