Ich geb mal meinen Senf dazu:
- Eigentlich ist es nicht erlaubt, dass Du (ausser als Grenzgänger) deinen Hauptwohnsitz in D behälst, obwohl du in CH wohnst und arbeitest. Hofft du nur darauf nicht erwischt zu werden oder hast du da eine offizielle Regelung gefunden? Das ganze macht riesige Schwierigkeiten, wenn es an die Steuererklärung geht...aber erzähl doch mal, bitte.
- Zur Ärztekammer: Man muss während seines Auslandsaufenthaltes nicht Mitglied sein und es gibt bis auf den Arztausweis (der einfach ein wenig kleiner als die kopierte Approbation ist) auch keine echten Vorteile (hab zumindest noch keine gefunden). Man kann aber freiwilliges Mitglied in bestimmten ÄK bleiben (zB HH), wenn man möchte.
- Wo hast Du das her mit den maximalen 4 Jahren Auslandsaufenthalt bei der Facharztausbildung? Ist für mich natürlich auch interessant, da ich noch immer zweigleisig fahre (sprich dt. FA und FMH)
- Als Arzt in D MUSS man in der deutschen ÄK Mitglied sein...geht garnicht anders...auch weil daran die Mitgliedschaft in der Ärzteversorgung hängt
gruesse, die gespannte niere