Wie ist das eigentlich, wenn die Leitstelle mit Signale alarmiert, aber der Notarzt ohne Signal will (z.B. wie bei dem Beispiel von Mainzer oben)? Uns wurde damals in der Ausbildung gesagt, dass die LS bei der Alarmierung weisungsbefugt ist, wir also ihrer Anweisung Folge zu leisten haben. Der NA wäre nur in medizinischen Belangen weisungsbefugt, nicht bei solchen Dingen wie Anfahrt mit oder ohne SoSi. Weiß da jemand, wie das in der Rechtsprechung aussieht?