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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    13.06.2005
    Beiträge
    27
    So hallo alle zusammen!

    Vielleicht kann mir ja jemand sagen ob ich das Sozialkriterium 4 habe wenn ich während dem Studium bei meinen Großeltern wohnen kann. Oder ist das auch SK 5? Außerdem, wann spielt das SK erst eine Rolle? Auf dem Bewerbungsformular der ZVS wird es nicht eingetragen..

    Danke im Vorraus

    Gruß



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  2. #2
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Mitglied seit
    04.04.2002
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    OA
    Beiträge
    10.912
    SK 4 hast du dann, wenn du zum Bewerbungszeitpunkt eine Meldebscheinigung nachweisen kannst, dass du noch bei deinen Eltern wohnst. Gilt dann natürlich nur für die nach Ortstabelle nächstliegende Uni. Ob Grosseltern zählen, weiss ich nicht aus dem Kopf.

    Gruß,
    Sebastian



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