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Also, ich habe das so verstanden, daß man diesen BfA Befreiungsantrag stellt.
Dadurch geht dann das Geld, was der Arbeitgeber sonst an die BfA Rentenversicherung abgeführt hätte, an das Versorgungswerk der Ärzte.
Daraus bezieht man dann später die Rente, die wesentlich höher sein soll, als das was man dann von der BfA bekommen hätte.
Wenn man vorher schon mal mindestens 5 Jahre in die BfA durch Berusausbildung oder Berufstätigkeit eingezahlt hat, kann man das wohl auch in die Ärzteversorgung verschieben oder so.
Wenn man als Arzt weiterhin über die BfA versichert bleiben möchte, ist es wohl so, daß die Ärzteversorgung aber noch zusätzlich vom Gehalt einen gewissen Prozentsatz für die Berufsunfähigkeitsrente/versicherung abzieht.
So hat es mir zumindest der Versicherungsmensch erklärt.
Ich hoffe, das war jetzt alles so richtig, ansonsten bitte verbessern.
Warum gibt es zu diesem Versicherungskram eigentlich keine Vorlesung oder ein Seminar?
Die Pharmazeuten haben so etwas am Ende ihres Studiums. Dort stellt sich die Apothekerkammer vor, was ihre Aufgaben sind.... und man kann dort die Vertreter mit Fragen löchern.
Oder gibt es soetwas von den Ärztekammern auch (vielleicht in anderen Bundesländern?)